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Alt 11.04.2017, 17:36:29   #5
Kay73
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Ich würde mich dazu aber, trotz aller verständicher Wut, mit Äußerungen wie "hat einen Schaden..." zurückhalten. Nicht, daß da im Gegenzug eine Klage wegen Beleidigung angeregt wird und sie am Ende sogar noch Geld von Dir erhält!

Einen vollstreckbaren Titel zu erwirken würde ich nur in Erwägung ziehen, wenn diese Kosten von meiner Versicherung gezahlt werden, oder ich weiß, daß die "Dame" mehr als den Insolvenzfreibetrag monatlich erhält. Ansonsten zahst Du zusätzlich zu den Kosten für die Schadensbehebung noch Mahnkosten /Gerichtsgebühren, die Du niemals wiedersiehst.
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