Sie ist schon im Ruin, sie bekommt nur H4 und Kindergeld. Da könnt ihr gerne selber zusammenrechnen, wieviel sie unter dem Insolvenzfreibetrag liegt.
Und wenn sie drüber liegt, kann man auch nur monatlich von ihr bekommen, was sie über dem Freibetrag liegt.
Sie für die Feststellung der Schuld zu verklagen ist sinnlos, weil sie es gestanden hat. Die Schuldfrage ist also geklärt. Es bleibt die Frage nach der Begleichung des Schadens. Diese Kosten trägt meines Wissens nicht die Staatskasse, sondern muß der Gläubiger auslegen. Diese Kosten kann der Gläubiger auch vom Schuldner einfordern- wird sie aber ebensowenig wie die Schuld selbst bekommen, wenn sie unter dem Insolvenzfreibetrag und somit am Existenzminimum lebt.
(Den Fall hatte ich im Bekanntenkreis, wo Miete aus einem Untermietvertrag nicht gezahlt wurde. Da war der Gerichtsvollzieher, jedes mal aufs neue kostenpflichtig beauftragt, zum Schuldner ging und feststellte, daß dort nichts zu holen ist. Für die Feststellung, daß dort nichts zu holen ist, bedarf es noch nicht einmal der Insolvenz des Schuldners.)
Würde ich selbst verallgemeinern müssen, daß Frauen Scheiße sind, müßte ich mir auch die Frage gefallen lassen, ob es nicht auch an meinem Verhalten gegenüber Frauen liegt- wenn ich generell Probeme mit diesen bekomme.
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