Zitat:
Zitat von gsmattis
Spiegel brauchen keine E-Zeichnung, die Fläche muss nur ausreichend groß sein. ....
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stmmt nur für die GSen nach StVZO. Nach EG-BE zugelassen mit dem kürzeren Blinkerabstand und dem locker formulierten "Spritzschutz" muß es mit E-Püfzeichen sein. Die EU will halt Tennisschläger, wo laut StVZO Tischtenniskellen reichten.