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Alt 14.08.2017, 08:33:50   #19
RomanL
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Zitat von Thom Beitrag anzeigen
Ich würde zum TÜV fahren und es drauf ankommen lassen. Umbauen kann man bei Beanstandung immer noch.
Solltest du umbauen, ich kaufe die Böcke und den Lenker.
Das Problem ist ja, daß ein nicht eingetragenes Teil ohne ABE Papierchen bei einem nächsten Termin oder bei einem anderen Prüffall jederzeit als "nachträglich angebaut" deklariert werden kann. Du kannst beim TÜV vom Hof fahren, wirst 10min später angehalten, und dann behauptet der Prüfer steif und fest, daß genau DIESE Böcke bei der Vorführung definitiv nicht dran waren. Keine Chance, das Gegenteil zu beweisen...

Ich hab sowas "hat ja TÜV"-mäßiges mit nem T3 mit Hochdach durch. Der ist mindestens 10x durch den TÜV gegangen, seit er das Dach drauf hatte, war quasi nur ein paar Wochen ohne unterwegs. Als wir ihn -mit 21er Prüfung- zur Wiederinbetriebnahme nach längerer Stillegung vorgestellt haben, gab's ein böses Erwachen. Dach nicht eingetragen = "Wo ist das Gutachten zum Dach?". Tja, hatte keiner - nie, weil nie erstellt...

Genaue Prüfung ergab, daß das Dach zwar mal legal verbaut werden durfte, allerdings nur unter Auflagen zur Fahrzeugkarosserieänderung (Zusatzspriegel). DIE aber hatte der Umbauer "vergessen", und so standen wir mit einem frisch aufgebauten aber quasi noch mal grundlegend zu überarbeitenden Bus da...frisch alckiert und ausgebaut...

Der Verweis auf die ungetrübte und komplett mangelfrei nachweisbare TÜV-Historie über fast 25 Betriebsjahre ergab genau folgendes: 1x müdes Lächeln.

Deshalb kann ich aus gutem Grund immer nur wieder drauf hinweisen, daß ein "...hat er nicht gesehen, aber jetzt hab ich ja TÜV..." bei solchen Dingen rein gar nichts nützt - weder beim nächsten TÜV-Termin noch bei der Verkehrskontrolle...
Eintragung oder ABE mitführen, der Rest ist Bullshit.

Gruß
Roman
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