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Alt 03.10.2017, 06:46:01   #25
Metzkergiga4u
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Zitat von fw2842 Beitrag anzeigen
Nen gescheiter Prüfer sieht das und halten tut das auch nicht richtig. Denn es ist kein Metall sondern immernoch ein Harz und wenn du das ruckartig belastest, kann es sein das dein Anschlag einfach rausfällt.
Hm also wenn die Bruchstellen dünn mit dem Kleber benetzt werden und beim Fügen der Bauteile keine Bockwurst aus Kleberresten da rausquillt wie soll der Prüfer das denn sehen?

Gut natürlich besteht der Klebstoff aus Harz, ist jetzt kein flüssiger Stahl der da eingebracht wird. Wüsste aber nicht was mann im Bereichen ohne Thermische Beanspruchung nicht mit Epoxidharz geklebt kriegen würde. Immerhin hat der 08/15 Kleber von Uhu eine Endfestigkeit von 3000N/cm2, das ist die 2 fache Zugfestigkeit eines gut legierten Stahls.

(Beschädigte Behälter, Maschinenteile oder undichte Pumpen? Durch entsprechende Beimischungen von Stahl oder Keramik kann WEICON Plastik-Stahl sowohl Temperaturextrema (bis etwa +200 °C; WEICON HB 300 sogar kurzfristig bis 280 °C), als auch aggressiven Chemikalien standhalten und für langanhaltende Reparaturen genutzt werden. Für den Maschinen- und Anlagenbau eigenen sich beispielsweise die Epoxidharz-Systeme WEICON Keramik BL oder WEICON WR.
Auch in Fällen, in denen hohe Druck- oder Verschleißfestigkeit gefordert werden, kann der WEICON Plastik-Stahl eingesetzt werden. Kugellager, Gleitlager, Verschleißplatten und weitere Teile, die starker mechanischer Belastung ausgesetzt sind, stellen kein Problem dar.
Ersetzen Sie verschleißbeständige Legierungen oder Keramik mit WEICON WP. Dieser Plastik-Stahl stellt einen idealen Schutz für stark beanspruchte Oberflächen dar und lässt sich wie andere WEICON Kleb- und Dichtstoffe durch seine pastöse Form situationsgerecht, dosiert auftragen.

Ich denke da sollte so ein Lenkanschlag keine grosse Herausforderung für die Festigkeit der Fügeverbindung darstellen zumal die Fügeverbindung beim Anschlag abscherend belastet wird...

Schweißen oder jegliches andere Spahnabhebende Fertigungsverfahren ist beim Rahmen nicht zulässig. Übers Kleben hat da hingegen noch niemand ein Wort verloren
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