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Alt 28.10.2017, 19:17:21   #13
Kay73
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Zitat:
Zitat von Pullemer Beitrag anzeigen
Teilkasko: nix geklaut, dann wird nix ersetzt.
Leider, aber so ist das "nur" Sachbeschädigung

Falsch. Schäden, die sich auf den Diebstahlversuch zurückführen lassen (bzw beim Auto auf den Einbruch in das Auto zum Zwecke des Diebstahls eines mitversicherten Teiles) werden von der Teilkasko ersetzt.
Diebstahlversuch läßt sich durch Schäden am Schloß nachweisen.

Richtig. War nicht beabsichtigt, etwas zu entwenden, ist es Vandalismus, welcher nur von der Vollkasko gedeckt ist.
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