Hab ich in keinem Paragraphen, keinem Urteil und keiner EU-RiLi gelesen.
Ich kenne aber nicht alle. Insofern lasse ich mich gerne belehren.
Gefunden habe ich in der StVO, daß Motorräder mit Abblendlicht ODER Tagfahrlicht fahren müssen.
Der §17 StVO schreibt das Rücklicht aber für beide Lichtarten nicht vor.
(Es soll aber mal eine Vorschrift gegeben haben, laut der das Abblendlicht zusammen mit dem Rücklicht leuchten muß.
Ich finde dazu nur nichts)
Geändert von Kay73 (17.12.2017 um 23:09:24 Uhr)
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