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Alt 04.09.2018, 11:23:10   #5
Ne0n
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Google sagt zumindest schon mal "Auch ein Alleinunfall, bei dem sich der Schaden auf das eigene Fahrzeug und die eigene Person beschränkt, ist im juristischen Sinne ein Unfall, der den Straßenverkehr schädigt"...
(Quelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/...cle180271.html )

Da niemand außer dir zu Schaden gekommen ist, wirst du zumindest um eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und um einer Erhöhung der Schadensfreiheitsklasse bei deiner Versicherung herumkommen.
Das Bußgeld wirst du aber vermutlich zahlen müssen, da du eben (angeblich) die Ordnungswidrigkeit begangen hast.

Tipp, den ich natürlich niemals empfehlen würde, da das eine Anstiftung zur Straftat wäre, wäre dem "netten" Anwohner mal was anderes als sein Auto zu polieren... Was für Arschgeigen es auf diesem Planeten gibt, unglaublich.


Zitat:
Zitat von 3y3joe Beitrag anzeigen
Berndy kennt sich mit sowas aus?
Gut zu wissen
War er nicht selbst Cop oder so? Meine mal sowas mitbekommen zu haben.
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スズキ X 暴走族
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