Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.09.2018, 11:41:59   #7
3y3joe
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2015
Ort: Sinsheim
Beiträge: 894
Baujahr: 1993
Kilometer: 105000
Standard

Zitat:
Zitat von Ne0n Beitrag anzeigen
Google sagt zumindest schon mal "Auch ein Alleinunfall, bei dem sich der Schaden auf das eigene Fahrzeug und die eigene Person beschränkt, ist im juristischen Sinne ein Unfall, der den Straßenverkehr schädigt"...
(Quelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/...cle180271.html )

Da niemand außer dir zu Schaden gekommen ist, wirst du zumindest um eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und um einer Erhöhung der Schadensfreiheitsklasse bei deiner Versicherung herumkommen.
Das Bußgeld wirst du aber vermutlich zahlen müssen, da du eben (angeblich) die Ordnungswidrigkeit begangen hast.

Tipp, den ich natürlich niemals empfehlen würde, da das eine Anstiftung zur Straftat wäre, wäre dem "netten" Anwohner mal was anderes als sein Auto zu polieren... Was für Arschgeigen es auf diesem Planeten gibt, unglaublich.




War er nicht selbst Cop oder so? Meine mal sowas mitbekommen zu haben.

Interessanter Bericht Der Rollerfahrer kann einem leid tun
3y3joe ist offline   Mit Zitat antworten