Eine Ordnungswidrigkeit setzt nicht unbedingt voraus, dass eine andere Person geschädigt ist. Bei einer simplen Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es auch keinen Geschädigten. Es reicht, wenn man gegen die Rechtsnorm verstößt.
Man wird nicht zur Rechenschaft gezogen, weil man jemanden geschädigt, sondern weil man einen Fehler gemacht hat.
"103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrs*verhältnisse mit nicht angepasster Geschwindig*keit. Es kam zum Unfall."
Da steht halt nirgends etwas von "anderen geschädigt".
Es gibt auch Verstöße, bei denen "und schädigten andere" explizit drin steht. Da gibts nur eine Strafe, wenn auch tatsächlich ein Fremdschaden entstanden ist.
Das mit dem Daumen steht nicht in der StVO oder in einer anderen Rechtsverordnung oder einem Gesetz. Deswegen wird man auch nicht bestraft. Keine Strafe ohne Gesetz. Hätte der Gesetzgeber es in ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung geschrieben, würde man auch dafür bestraft.
U.U. kann man auch für so etwas bestraft werden: § 17 Wehrstrafgesetz Selbstverstümmelung
Es ist halt einfach so, bei einem Alleinunfall impliziert das Ergebnis schon, dass man selber etwas falsch gemacht hat. Hätte man alles richtig gemacht, wäre es nicht zum Unfall gekommen. Das ist Logik.
https://de.wikipedia.org/wiki/Logik
In diesem Fall hattest du drei Mal Pech. 1. Du bist hingefallen. 2. Jemand hat die Polizei gerufen. 3. Die Polizei hat ihre Arbeit gemacht.
Man könnte nun auch wieder anführen, die Polizei hätte nach eigenem Ermessen entscheiden können...
Der Ermessensspielraum wird aber von der Gesetzeslage begrenzt.
Ihr glaubt doch wohl nicht, dass das, was ein Polizist macht, nicht kontrolliert wird. Das wird mindestens von einem Vorgesetzten nachgesehen und auf Fehler überprüft.
Was passiert wenn ihr in eurem Beruf Fehler macht? So ähnlich ist es auch bei einem Polizisten. Solche Gespräche mit dem Chef sind immer unangenehm, deswegen vermeidet man das und versucht keine Fehler zu machen.