Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 19.08.2019, 18:27:06   #50
pikmin
Neuer Benutzer
 
Benutzerbild von pikmin
 
Registriert seit: 30.06.2019
Ort: HH
Beiträge: 27
Baujahr: 1994
Kilometer: 58555
Standard

Ich muss doch nochmal reingrätschen in den Thread zum Thema Superbikeumbau, Stahlflex und ABE bzw. Abnahme beim TÜV.

Folgender Sachstand:

Habe auf meiner Suzuki nun die Stummellenker abgebaut und die LSL Klemmböcke (mit der Bezeichnung S36 und eingestanzter KBA 91620) sowie den Rohrlenker LSL A01 (eingestanzte KBA 70269) angebaut. Zusätzlich habe ich halt die erwähnte Stahlflex von Spiegler mit der einzigen Beschriftung "Spiegler Typ F fmvss106"

Nun war ich heute nochmal auf der LSL-Seite im Bereich Downloads und habe diese [klickklack] ABE (kein Teilegutachten!!!) gefunden.

Diese ist relativ neu mit Datum 10.04.2018. Darin ist nun unter anderem genau die Kombination aus LSL A01 Lenker und LSL Klemmböcken S36 ohne weitere Auflagen (in Tabelle Spalte 2) für die GS500 aufgeführt.

Zwei getrennt voneinander zu betrachtende Fragen stellen sich mir:

1) Stehe ich jetzt auf dem Schlauch oder ist es nun doch so, dass die verbaute Kombination also per ABE erlaubt ist und keiner Abnahme mehr durch den TÜV bedarf?

2) Wenn dem so wäre, müsste das einzige Hindernis ja die Stahlflex sein (die leider keine ABE/KBA-Nummer hat). Wenn ich jetzt doch die Melvin-Leitung mit ABE hole, könnte ich doch gänzlich auf Eintragungen verzichten und mit der ABE für Klemmbock-/Lenkerkombination und ABE für Melvin-Stahlflexleitung rumdüsen, oder?

Mein bisheriger Stand war, dass es für den superbike-Umbau keine ABE für die GS500 gibt, sondern nur Teilegutachten. Kann es sein, dass dies LSL in dem Fall mit der aktualisierten ABE von 2018 nachgereicht hat? Das wäre ja

Danke und Liebe Grüße
pikmin
pikmin ist offline   Mit Zitat antworten