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Alt 20.08.2019, 05:39:30   #51
Mumpfel
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Hallo Pikmin,

wenn ich das Gutachten durchgehe ist in deinem Fall einzige Auflage eine längere Bremsleitung (30mm). Auf Seite 03 des Gutachtens steht unter Punkt 11, das eine Abnahme nach §19 (3) nicht notwendig ist. Da für den Lenker A01 auf der LSL Seite das gleiche Gutachten bereitgestellt wird, gehe ich davon aus das hier das Gleiche gilt.
Jetzt kommt es eigentlich drauf an, was im Gutachten/ABE von Melvin steht und ob die Leitung länger ist oder auf den Original-Lenker zugeschnitten ist.

Sollte ich mich irren, bitte korrigieren!

Gruß Michael
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