Danke für die Antwort. Die Beiträge enthalten Erfahrungswerte, von Personen, die dann schon zum Graukittel gefahren sind und wie der es dann gehandhabt hat.
Meine Frage zum Thema "serienmäßige Aussstattung" sollte die Frage behandeln, was dieser Passus genau bedeutet und ob ein Vorfahren beim Graukittel überhaupt notwendig wird, wenn ABE für alle Teile vorliegen.
Die ABE von LSL gilt ja auch für weitere Lenker für die GS, die nach ABE zwingend eine längere als die original-Bremsleitung benötigen (Zusatz "p" in der Tabelle). Es würde in dem Fall dann ja auch mit der längeren Bremsleitung der Serienzustand der GS verändert, ohne dass dann in der ABE vorgeschrieben steht, dass in diesem Fall das Fahrzeug vorgeführt werden muss. Aus meiner Sicht gilt die ABE also weiterhin. Ich hoffe es wird klar, was ich meine.
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