Also ich habe ehrlich gesagt noch nicht eine einzige entdrosselte GS gesehen, in deren Fahrzeugschein was von einer Leistungsbeschränkung stand.

Dann müßten ja jede Menge Zulassungs-/Prüfstellen gepennt haben...
Zumal ja eine GS, wenn entdrosselt, nicht mehr in ihrer Leistung beschränkt ist, auch wenn sie trotzdem im A2-Limit bleibt.
Oder habe ich dich jetzt insofern falsch verstanden, daß die Eintragung der Leistungsbeschränkung nur dann A2-Voraussetzung ist, wenn die Maschine im offenen Zustand mehr als 35kW/48PS hat?