Ein anderer Tacho muss nicht vom TÜV/DEKRA oder was auch immer abgenommen werden. Die Versicherung interessiert es auch nicht.
Wenn du vor hast die GS wieder zu verkaufen, solltest du den Kilometerstand mittels Fotos dokumentieren. Gibt vll. etwas Abzug, wenn du den Kilometerstand nicht nachweisen kannst.
Da der Vorgänger ja ohnehin schon einen anderen Tacho verbaut hat, wird es sowieso schwer werden den Kilometerstand nachzuweisen.
Explizit vorgeschrieben ist ein Wegstreckenzähler laut StVZO nicht. Nur das Geschwindigkeitsanzeigegerät ist ein Muss. Der Wegstreckenzähler darf aber mit dem Geschwindigkeitsanzeigegerät verbunden sein. § 57 StVZO.
Trotzdem sind die gezählten Wegstrecken beweiserhebliche Daten, die man nicht manipulieren darf.
Wenn man einen anderen Tacho verbaut hat, muss man das dem nächsten Käufer sagen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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