MAXXIS zaubert manchmal Unbenklichkeitsbescheinigungen herbei, wenn man sie direkt anschreibt, die vorher auch mit Suche im Internet nicht zu finden waren.
Wenn man allerdings vor der Wahl steht, ob man die Reifen aufgrund einer eingetragenen Fabrikatsbindung vom TÜV in den Schein eintragen lässt, dann würde ich mir das bei solchen Exoten zweimal überlegen.
Gruß, Wolfgang
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