Neues Gesetz 2021 ?!?
Hallo an die Runde;
ich hab gerade ein Problem mit dem TÜV.
Folgendes; Hatte TÜV-Termin, Ergebnis: Hinterreifen Rissig, muss neu.
Ist ein Bridgestone BT45R 130/70, DOT 2008.
(Letztes Jahr war der noch gut! Bin aber kaum gefahren.)
Ich also meinen Dealer angerufen, und der erzählte mir irgendwas von einem neuen EU Gesetz, ich hab es nicht mehr ganz auf dem Schirm, aber wenn ich nicht einen Reifen von Bridgestone mit DOT vor 2020 bekomme muss ich ihn vom TÜV prüfen und eintragen lassen, nach § 19.2 Einzelabnahme.
Quanta kosta 65 Euro plus Reifen plus Montage.
Reifen muss ich selber besorgen, er bekommt nur "neue" Reifen.
Wenn ich einen anderen Reifen nehme ist das nicht mehr der mit dem EU Siegel oder der Unbedenklichkeitsbla? Daher die Veränderung am Fahrzeug und somit erlöschen der Betriebserlaubnis.
Und wenn ich in ein paar Jahren einen neuen Reifen kaufen muss und das nicht exakt der selbe / der gleiche Reifen ist, geht das wieder von vorne los.
Hat jemand von Euch da Infos zu?
In meiner Zulassungsbescheinigung steht folgendes:
"Zu G: Bis 190*Bereif.vorn u.hinten nur von einem Herst.
Zul. *Reifenfabrikatsbindung gem.Betriebserlaubnis beachten [...]"
Sie ist Baujahr 1996.
Danke schon mal für Eure Hilfe!
Mike
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