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Alt 28.05.2021, 19:21:05   #131
snailie
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Meine Information ist, daß die Eintragung nur dann von Nöten ist, wenn der Reifen mit DOT nach xx20, den du aufziehen (lassen) willst, eine andere Größe hat als in den Papieren eingetragen. Bei Reifen in Originalgröße ist egal, ob die von vor 2020 oder neuer sind. Ich war zB letzten Monat zur HU mit den neuen BT46 von Bridgestone, die definitiv neuer sind. Hat der Prüfer nicht beanstandet.

Es gab wohl mal die Regel, daß man auch Reifen aufziehen (lassen) kann, die eine andere Größe als die Serienreifen haben, wenn der Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitserklärung dazu liefert, und diese Regelung wurde für Reifen, die nach 2020 hergestellt wurden, abgeschafft, da ist dann eine TÜV-Abnahme fällig. Geldmacherei IMHO.
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