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Alt 01.05.2023, 14:12:31   #20
-BW-
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Man kann sich natürlich an bislang unbekannten Namen von KBA-Mitarbeitern und Roller-Teile-Händlern (nicht Lebensmitteldiscountern) aufhängen anstatt sich auf den Inhalt eines Schreibens zu konzentrieren und zu merken, dass dort mit den Paragraphen der StVZO sogar die rechliche Grundlage genannt wird, die von offizieller Seite veröffentlicht keinerlei Beglaubigung benötigt.
Wenn man allerdings seine gesamte Energie darauf verwendet, den auf den Schlips getreten fühlenden Kasper zu geben merkt man es vermutlich nicht. Aber jeder wie er mag und kann.

Apropos können: Hoffentlich kann der kontrollierende Beamte auch die richtige Fremdsprache, um die vom Auspuffhersteller kopierten Homologationspapiere - in diesem Fall beide italienisch - lesen zu können.

Kann man übrigens hier beim Hersteller anfordern:
https://www.gpr.it/en/homologation-certificate/

Geändert von -BW- (01.05.2023 um 14:22:38 Uhr)
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