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Alt 13.07.2023, 18:56:22   #16
berndy
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Wenn es dafür keine Zulassung gibt, stellt sich mir die Frage, wozu braucht dein Sohn das Ding? Habt ihr so ein großes Grundstück, dass er dort damit den ganzen Tag herum fahren kann?

Ich würde mich hüten damit im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören auch Feld- und Waldwege, Parkplätze von Einkaufsmärkten, sofern diese nicht durch bauliche Einrichtungen (Zäune, Schranken) vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sind. Das kann sehr unangenehm werden. §§ 1 u. 6 PflVersG, ggf. Kfz-Steuergesetz, Abgabenordnung, FZV ... Wenn dann noch ein Unfall passiert, hat man die A....karte gezogen. Dann kommen noch Schadensersatzleistungen dazu. Selbst auf fremden Privatgeländen würde ich so ein Ding ohne Versicherungsschutz nicht fahren. In Privathaftpflichtversicherungen sind Schäden, die im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen stehen, ausgenommen. Da zahlt man im Fall der Fälle selbst.

Erst kürzlich hat man bei uns im Ort einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr ohne Versicherung festgestellt und beanzeigt.

Ich würde so etwas auch gar nicht öffentlich posten. Wer weiß, wer da alles mitliest?
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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