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Alt 25.08.2023, 13:24:52   #3
berndy
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Der Nebelscheinwerfer muss ein entsprechendes Prüfzeichen, dass er als Nebelscheinwerfer geprüft und zugelassen ist, besitzen (EG oder ECE). Bezüglich der Schaltung ist auch einiges zu beachten. Nebelscheinwerfer dürfen nur zusammen mit Abblendlicht, Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung brennen. Beim Umschalten auf Fernlicht, muss der Nebelscheinwerfer erlöschen. Und man braucht eine Kontrollleuchte für den Nebelscheinwerfer. Nebelscheinwerfer dürfen auch gelbes Licht abstrahlen.
Grundsätzlich ist nach StVZO nur ein Nebelscheinwerfer erlaubt, der sollte unterhalb des Abblendlichts platziert oder bis max. 250 mm von der Fahrzeugmittelachse montiert sein. Nach EG auch 2 symmetrisch zur Fahrzeugmittelachse, nicht höher als das Abblendlicht.
Es ist keine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung erforderlich.

https://www.sport-evolution.de/de/tu...ad-umbau-5518/

StVO: Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung, Sichtweiten unter 50 m durch Nebel, Regen, Schneefall benutzt werden. Die Höchstgeschwindigkeiten liegt dann bei max. 50 km/h.

Also, bei solchem Wetter würde ich kein Motorrad fahren wollen, deshalb stellt sich mir die Frage nach Nebelscheinwerfern am Motorrad überhaupt nicht.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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