Die Österreicher?
Die Verordnung VO (EU) 2019/1148 gilt EU-weit
Artikel 3, Absatz 8 :
"
Mitglied der Allgemeinheit" jede natürliche oder juristische Person, die zu Zwecken handelt, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit stehen"
Artikel 5, Absatz 1
"Beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe dürfen Mitgliedern der Allgemeinheit weder bereitgestellt noch von
diesen verbracht, besessen oder verwendet werden"
Damit bleibt offiziell der Verkauf von Batteriesäure an Privatpersonen verboten.
Aber!
Artikel 5, Absatz 3
Ein Mitgliedstaat darf ein Genehmigungssystem anwenden oder errichten, wonach Mitgliedern der Allgemeinheit
bestimmte beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe in einer Konzentration, die den jeweiligen in Spalte 3 der Tabelle
in Anhang I aufgeführten oberen Konzentrationsgrenzwert nicht überschreiten, bereitgestellt oder von diesen verbracht,
besessen oder verwendet werden dürfen
und dazu Anhang 1
Oberer Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3
Schwefelsäure (CAS-Nr. 7664-93-9) : 40% w/w
In D wurde entschieden (mit irgendeinem §10- fragt mich nicht nach dem gesetzbuch dazu), daß es kein Genehmigungsverfahren nach Art.5 Abs3 geben wird.
Also kann das in D nicht jeder, auch nicht, wen er aus Österreich kommt.
Ich habe nichts dazu gefunden, ob es in Ö dazu ein Genehmigungsverfahren gibt. Dann dürften Deutsche da aber auch kaufen....

Harry kann da bzgl Privatpersonen aber auch nicht mitreden, weil sein Erwerb der Batteriesäure sowohl mit seiner unternehmerischen, gewerblichen, als auch beruflichen Täigkeit zu tun hat. (Richtig?)
Und da braucht es nicht einmal ein UND dazwischen, ein ODER reicht ja schon.
(Ich überlege, ein Gewerbe anzumelden. Batteriesäurevertrieb und Akkubefüllung....)
P.S. wie teuer ist ein Paket aus Österreich nach Deutschland?