@Der Nemo Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Nebelscheinwerfer: Wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall, Regen erheblich beeinträchtigt ist. (
Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 m). Wenn Sichtweite unter 50 m, dann max. 50 km/h. Hier kommt es nur auf die Sichtweite an, nicht ob man Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte angeschaltet hat. 50 m Sicht -> max. 50 km/h. Das ergibt sich aus § 3 Abs. 1 StVO.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html