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Alt 23.11.2024, 16:35:56   #8
berndy
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@Der Nemo Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Nebelscheinwerfer: Wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall, Regen erheblich beeinträchtigt ist. (Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 m). Wenn Sichtweite unter 50 m, dann max. 50 km/h. Hier kommt es nur auf die Sichtweite an, nicht ob man Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte angeschaltet hat. 50 m Sicht -> max. 50 km/h. Das ergibt sich aus § 3 Abs. 1 StVO. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.

Geändert von berndy (23.11.2024 um 16:55:52 Uhr)
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