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Alt 12.03.2003, 09:16:12   #9
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Hallo erstmal...

Kleine Tips für den Tüv!

Das mit den 30° ist nicht das Problem.
1. Kennzeichen ist eine Urkunde und darf vom Inhalt und von der Form nicht verändert werden.
Knicken ist grundsätzlich verboten und wird bemängelt.
2.Ein Spritzschutz muß auch bei gekürztem Schutzblech vorhanden sein und das Kennzeichen darf nicht als Spritzschutz benutzt werden, weil
Urkunde ect. blabla. --> wird auch bemängelt
Ein Blech hinter dem Kennzeichen reicht schon als Spritzschutz aus.
3. Nur Fahrzeuge mit EG-Zulassung dürfen offiziell mit gekürztem bzw. kurzem Spritzschutz fahren.
Da die meisten GS aber eine Deutsche Zulassung haben gelten die max 150mm über Achse.

4. und letzer Punkt: Ein guter Tüv-Prüfer wird über Punkt 3 hinweg sehen, aber Punkt 1 und 2 sollten erfüllt sein.

Aber jeder ist für sein Motorrad selber verantwortlich, dehalb macht was ihr wollt...

Michael