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Alt 18.03.2003, 13:31:43   #10
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Dieses Gutachten http://www.suzuki-gs500e.de/Bilder/t...drosselung.jpg sollte eigentlich passen. Ansonsten sollte dir das der Suzuki-Händler auch so geben, wennst lieb fragst. ist nämlich auch nur so ne schäbige kopie, wennst dir den satz da holst...

beim tüv eintragen lassen musst die drosselung sowieso. ich musste dort dann unterschreiben, dass ich die drosselung (korrekt) durchgeführt habe. hier im forum hat auch wer mal erzählt, er musste die gs beim tüv zerlegen, scheint also verscheiden zu sein...
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