Das Recht auf eine private Sicherheitskopie bei Computer-Software bleibt bestehen - unberührt vom Kopierschutz! Bei Computersoftware sieht der Gesetzgeber ausdrücklich das private Kopieren auch von kopiergeschützten Medien vor. Die Zwickmühle: Entsprechende Brennprogramme können technisch auch den Kopierschutz von geschützten Musik- oder Filmdatenträgern ausschalten. Und solche Produkte sind nach den neuen Regelungen verboten!
Eine Brennsoftware, die ausschließlich den Kopierschutz einer Software-CD umgeht, gibt es bis heute nicht. Solange es diese Software nicht gibt, können Sie praktisch keine legale Kopie von kopiergeschützen Software-CDs erstellen.
Was blüht trotzigen Raubkopierern? Wer gegen das Kopierverbot verstößt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen, wenn er geknackte CDs zum Beispiel bei Online-Auktionshäusern feilbietet. Schwer bestraft wird auch das Herstellen von illegalen Kopierprogrammen. In Paragraf 108 Urheberrechtsgesetz ist das Strafmaß für diese Fälle festgelegt: Hier drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro oder bis zu drei Jahren Haft.
Wer den Kopierschutz nur für private Zwecke aushebelt, hat keine Strafe vom Gesetzgeber zu befürchten. Das gilt auch für die Weitergabe solcher illegalen Kopien an "persönlich verbundene Personen" - beispielsweise gebrannte CDs für Familienmitglieder oder enge Freunde. Aber: In jedem Fall kann man vom Rechteinhaber privatrechtlich belangt werden, es droht eine unter Umständen erhebliche Schadensersatzklage.
Quelle:
http://www.aol.de/index.jsp?cid=648915& ... o_Ratgeber
lücken gibt es immer.