Hallo,
also es gibt mehrere Möglichkeiten.
1. Der TÜV-Prüfer trägt den Lenker direkt in den FZ-Brief ein. Dann muss man in jedem Fall anschließend zur Erteilung der neuen Betriebserlaubnis zum Straßenverkehrsamt. Dort bekommt man einen neuen Fahrzeugschein, für den man auch löhnen muss.
2. Der Prüfer stellt ein Gutachten aus. Hier ist dann wichtig, was im Gutachten steht.
Wenn da steht, eine Eintragung ist nicht erforderlich, reicht es aus, das Gutachten mitzuführen. Die Eintragung in den Fahrzeugbrief und Schein kann man dann irgendwann mal vornehmen lassen, wenn man mal Zeit und Lust hat.
Steht im Gutachten, dass die Eintragung erforderlich ist, muss man auch hier auf jeden Fall zum Straßenverkehrsamt. Die ändern dann den Fahrzeugbrief und stellen den neuen Schein aus - gegen Euros natürlich.
Gruß
Jörg
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