Zitat:
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Zitat von frantiC
nix machen und verjähren lassen,
immer dieser aufstand.....
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Sorry, aber das ist Käse. Solange die das bearbeiten, ist die Verjährungsfrist ausgesetzt. 3 Monate lang so tun, als ob man keine Briefe bekommen hätte und dann sagen: 'Hähä, ihr könnt mich mal!' klappt so nicht.
Und wenn er jetzt auf den Anhörungsbogen nicht reagiert, kommt demnächst der Bußgeldbescheid, und der ist nach 2 Wochen rechtskräftig, wenn innerhalb der Zeit kein Widerspruch eingelegt wurde. Und dann ist Schicht im Schacht. Rechtskräftige Bußgeldbescheide wieder zu beeinspruchen ist schwierig.
Cherry