10.02.2005, 00:56:50
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#30
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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Zitat von gsjobu
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Zitat von frantiC
3 monate
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Meiner Meinung nach aber auf das Monatsende hingesehen.
Z.B
Geblitzt am 16.01.05
Verjährt dann am
01.05.05
Lieg ich da falsch?
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Wenn nicht ein Bußgeldbescheid eintrudelt, ja.
In dem Moment wo ein Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen eintrifft wird die Verjährung ausser Kraft gesetzt.
Wenn man die passende Rechnung nicht bezahlt, Verjährt diese nach 3 Jahren (sofern keine Mahnungen oder ... wie heißen die Dinger vom Gericht ... ich komm nicht drauf ... kommen)
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