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Zitat von ricky2000
.. 1. ist man als Halter ja dafür verantwortlich, wer mit dem eigenen Teil unterwegs ist ..
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Das ist so nicht ganz korrekt. Man ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug in einem TÜV-konformen Zustand auf der Strasse rollt. Desweiteren kann man den Fahrer haftbar machen, wenn sein Fahrzeug von einer Person gefahren wird, die das Fahrzeug nicht führen darf.
Aber: Anders als in Holland gibbet hier in Deutschland kein Haltungs-Hafter Gesetz (oder wie auch immer das heisst), dass besagt, dass der Halter im Falle eines Vergehens (das mit dem Fahrzeug begangen worden ist) solange der Schuldige ist, bis er das Gegenteil beweisen kann.