hmmm der letzte Prüfer (Dekra) meinte, daß das Gutachten nicht älter als 6 Jahre sein darf. Wenn älter, dann wird das ne Abnahme gem. § irgendwas, und das darf nur der "richtige" TÜV. Die ABE aus dem Downloadbereich hab ich mir schon gesaugt, in "Suche" was geposted, mal sehn ob er's damit macht.. was ich an Unterlagen bekomme, stelle ich in den Downloadbereich
Gruß,
Uwe
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