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Alt 29.03.2005, 10:25:51   #3
Cadfael
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Hallöli,

wenn die Maschine gar nicht angemeldet ist dürfte das nicht gehen. Schließlich ist die Maschine nicht versichert - und das ist zu Recht absolut verboten!

Bei Saisonkennzeichen darf man meines Wissens den TÜV später machen (aber sofort bei Saisonkennzeichen-Beginn). Versicherung geht vor TÜV.

Alternative wäre eine Tageszulassung ...

Auf nem Hänger kannst Du die Maschine auch zum TÜV fahren. Die bewegen sie dann ja zum Test nur auf einem "Privatgrundstück". Und das ist erlaubt ...

Viele Grüße
Andreas
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