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Alt 18.04.2005, 10:41:20   #9
ricky2000
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Andererseits ist das Lenkerschloss bei der Kaskoversicherung wohl Vorraussetzung für Zahlung bei Diebstahl.
Wenn es geklaut wird und wieder auftaucht und das Lenkerschloss nicht drin war (also nicht geknackt wurde), versuchen die sich um die Zahlung zu drücken. Aber wenn ein anderes Schloss dran war, sollte das auch ok sein.
Hat zumindest mein Fahrlehrer erzählt.
Ich hab eh keine Kasko.
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