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Zitat von ricky2000
Die 3100 einstreichen
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wird wohl nicht gehen, da die Versicherung bei fiktiver Schadensabrechnung die Mwst. leider nur ausbezahlt, wenn sie auch anfällt, (d.h. wenn ich die Rechnung einer Werkstatt vorlege) D.h. ich werde wohl nur etwa 2600 EUR rausbekommen. Aber eigentlich kann man doch auch merkantilen Wertverlust geltend machen, oder?