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Alt 09.05.2005, 11:03:15   #19
Gysi
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Vielleicht könnte mal jemand schildern, was der Sinn einer Probezeit überhaupt besagt.

Die Frist von 2 Jahren für das Fahren eines Kraftrades mit einer Leistungsbeschränkung kann man mit keiner zusätzlichen Prüfung, bzw. einem Sicherheitstraining verkürzen, lediglich Motrradführerscheinneulinge ab einem Alter von 25 Jahren dürfen direkt offen fahren.

Zum Thema Verkürzung der Probezeit in meinem Fall wurde mir nach Erhalt des FS letztes Jahr seitens Fahrlehrer gesagt, ich hätte 2 Jahre Probezeit. Nachdem ich am 1.Mai an einem Fahrsicherheitstraining beim ADAC in Recklinghausen teilgenommen hatte, fragte ich stolz beim Strassenverkehrsamt nach, wie das denn nun mit der Vekürzung sei. Dort teilte man mir mit, da ich den FS für Klasse B (früher 3er) schon seit April 86 habe und ich nie eine Probezeit hatte, wäre das für mich ebenfalls hinfällig.

Will man die Probezeit tatsächlich verkürzen, so müsse man an einem Sicherheitstraining teilnehmen, welches vom Strassenverkehrsamt anerkannt würde und wesentlich teurer wäre, als die 82 Eus, die ich für das Training beim ADAC gezahlt habe.

Um nochmal auf meine Eingangserwähnung zurück zu kommen: Eignet man sich direkt von Anfang an eine moderate Fahrweise an, fährt partnerschaftlich im Strassneverkehr und beachte grundsätzlich die Verkehrsregeln (unabhängig davon, ob sie in unseren Augen Sinn machen, oder nicht!) so bräuchte man sich doch um die 2 Jahre Probezeit keine Gedanken machen, oder?
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