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Alt 09.05.2005, 19:21:20   #9
King Madness
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Blöde Frage am Rande, hat der besitzer sich eigentlich schon gemeldet ?

Aber mal davon abgesehen : Es war Fahrerflucht

Wenn man einen Unfall an einem Parkenden Fahrzeug hatte, muss man eine angemessene Zeit warten (Die Gerichte sprechen hier unterschiedlich : von 15 min bis über 1 Std.) und rundfragen, ob jemand der Anwohner ggf. den Besitzer kennt (ist hier scheinbar beides nicht gemacht worden).

Wenn man sich anschließend vom Unfallort entfernt, hat man gut sichtbar Seine Fahrzeugdaten, Seinen Namen und Adresse und die Versicherung anbringen (wurde gemacht).

Anschließend hat man den Unfall bei der nächstgelegen Polizeidienststelle zu melden (ist auch nicht gemacht worden ).

Wenn der Besitzer jetzt fies ist, läuft er zur Polizei und du kannst deinen Führerschein für die nächsten 2 Jahre an den Nagel hängen.
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Ralf Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
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