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Alt 14.06.2005, 01:28:34   #12
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Hmm, mal was zur Probezeit:
Sollten die betroffenen im Fahrschul Theorieunterricht eigentlich gelernt haben .... Nebenbei sollte man sich als Betroffener das 2 Jahre lang aktuell vor Augen halten, kost ja schliesslich ein wenig Zeit und Geld, so eine Nachschulung und ein sogenannter "A Delikt" ist schnell begangen.

Unterschieden wird in 2 Kategorien: "A und B Delikte" (hat nix mit A oder B Führerscheinklasse zu tun, sondern sind Delikt Kategorien ).

Hierbei gilt: 1mal "A Delikt", oder 2mal "B Delikt" begangen = Nachschulung + Verl. um 2 Jahre

Chance zur Nachschulung innerhalb der Probezeit gibts nur ein mal, danach Verkehrspsychologische Beratung etc...

Der Aufforderung Nachschulung nicht nachkommen = Sofort Lappen weg

Nebenbei gelten auch alle Regeln bez. Fahrverbot bzw. Lappen weg wie bei Führerschein ohne Probe, die Nachschulung umgeht diese nicht sondern kommt hinzu .

Die Tabelle für A & B Delikte mag ich heute nichtmehr abtippern oder im Netz suchen, falls gewünscht kann ich die aber wenn Zeit ist mal Einscannen.

Die, die ich bei http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/probe.php auf die Schnelle gefunden habe ist veraltet und nicht vollständig, als beisp. 0,8 Promille Grenze ist mittlerweile auf 0,5 runtergesetzt für nen A Delikt usw...

In Punkto Geschwindigkeitsübertretungen gilt aber hierbei als A Delikt Übertretung ab 21km/h ( wie Mick schon genannt hat).