Zitat:
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Zitat von ~Idefix~
Soweit ich weiß ist entweder das bloße Vorhandensein oder das betriebsbereite Vorhandensein illegal.
~Idefix~
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Servus
Also illegal ist es nicht, es ist einfach im
öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen.
Da andere Verkehrsteilnehmer abgelenkt werden können und sich dadurch auf den Straßenverkehr nicht mehr konzentrieren können, das führt zur Verkehrsgefährdung..............
Illegal wäre es wenn man es nicht
normal öffentlich kaufen könnte so wie z.B. LSD und Hasch.
Auf einem Privatgrundstück steht der Benutzung dieser fluoreszierenden Lichtern nichts im weg. Da auf Privatgrundstücken die StVo nicht greift.