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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi erstmal,
Habe mir eine GS 500 E zugelegt. Dabei war ein Streetfighter Auspuff poliert aus Edelstahl jedoch ohne jegliche Nummer oder ABE! Wäre echt super wenn jemand ne Ahnung hat wo ich eine ABE + Nummer zum selbst eingravieren bekomme....... bzw. wo ich evtl. eine ABE von einem anderen Endtopf kaufen bzw. bestellen kann.......und diese dann für den Streetfighter.... benutze. Ist zwar alles nicht so ganz erlaubt aber besser als nichts Bin für jede Info dankbar!!!!!! |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Das Prob hatte ich schonmal beim Auto mit 'nem Eigenbauendtopf.
also : suchst dir eine ABE für einen Endtopf der von den Maßen und optisch hinkommt. Dann schaust du dir den mal im Original an und schlägst halt auch die ABE-Nr. ein. Dann HOFFST du das der TÜV dir das Dingens einträgt. Aber wenns zu laut ist kannst du es eh vergessen. Und wenn sie es rausbekommen ists Urkundenfälschung. Viel Glück |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Problem is auch, das duch Gravieren musst, und das is nicht ohne, das sieht man immer, und nen wisch braucht man nicht bei nem Auspuff, deshalb die nummer am topf, außer man baut selber wie Jim, und läßt das alles eintragen!
mfg |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
Ort: 52249 Eschweiler
Alter: 60
Beiträge: 5.336
Baujahr: 1991
Kilometer: 49.000
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Wenn du eine Nummer dort eingravierst, kann das böse Folgen haben.
Da das Teil ja keine ABE hat (bzw keine Nummer "tätowiert" hat, würdest du damit ganz klar den Tatbestand der Urkundenfälschung begehen. Und nach deutschem Recht ist das eine Strafsache ... Die Versicherungen sehen das auch sehr gerne, denn wenn mal etwas passiert (sei es, das du einer Dose einen Kratzer machst oder umgekehrt...) braucht die Versicherung nicht zu zahlen, denn du verlierst automatisch auch deinen Versicherungsschutz Dann lieber schauen, das man ein originales Gutachten bekommt und dann eintragen lassen. Gruß Georg
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#5 |
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Gast
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das scheint sie schon zu wissen! Nur is es cherry ja auch schnuppe, man muss halt aufpassen, wenn meine probe zeit um is wird auch eine offene tüte angeflanscht!
mfg |
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#6 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
DIe müssen auch nachweisen, dass das Teil für den Unfall verantwortlich ist, und wenn man zB an der Ampel umkippt neben ein Auto, war sicherlich nicht der auspuff dran schuld... |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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das klingt logisch............
Ich versuche am besten eine ABE zu bekommen von einer baugleichen Tröte und verwende diese dann bei mir! In Marl soll es jemanden geben der dann die nötigen Nummern einstanzt. Wenn mir das dann der Tüv einträgt wäre doch super! Es darf halt nur nicht zuuuuuu laut sein und muß 100 % echt aussehen.... |
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.11.2002
Ort: Siegen
Alter: 42
Beiträge: 1.952
Baujahr: 1999
Kilometer: 60+
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moin
wenn du ne nummereinstanzt brauchste ihn doch nich mehr eintragen lassen
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gruß jan |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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stahlwolle rein, dann ist er leiser ...
sollte nur haklten, nmicht dass beim TÜV das zeug rausfliegt |
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#10 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
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[quote=GS-Freak]
Zitat:
DIe müssen auch nachweisen, dass das Teil für den Unfall verantwortlich ist, und wenn man zB an der Ampel umkippt neben ein Auto, war sicherlich nicht der auspuff dran schuld...[/quote:38q2umee] Müssen sie definitiv nicht. Sonst würden ja fehlende ABEs oder Eintragungen die Zulassung nicht beeinträchtigen. Wenn du etwas am Fahrzeug veränderst, was nicht gemäß StVZO ist, verlierst du die Zulassung. Wenn du mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug einen Unfall baust, zahlt die Versicherung NICHT (bzw. sie zahlt, fordert aber das Geld von dir zurück!), egal warum die Zulassung fehlte. Habe ich definitiv von meinem Versicherungsvertreter (DEVK) erfahren. Und dem glaube ich. Gruß Georg
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#11 |
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Gast
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@KingMadness
Ich meine es aber auch anders in Erinnerung zu haben. Die können einem Teilschuld anlasten, das wars aber auch. Aber die Versicherungsleute sind auch nur Firmen die sich die Sache so zurecht drehen wie sie brauchen |
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#12 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Man verliert nicht die Zulassung sondern die BE (=Betriebserlaubnis) von dem Motorrad. Daher kann das dann stillgelegt werden.
Jedoch müssen die Versicherung trotzdem zahlen, wenn das entsprechende Teil nicht am Unfall beteiligt ist. Klar, dass die erzählen, die müssen nicht zahlen .. Versuchen tun sie es auf jedenfall meistens |
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2003
Ort: Neuburg bei Ingolstadt
Alter: 49
Beiträge: 925
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Praxis (ausser bei manchen Hof- und Wiesenversicherungen):
Auch wenn das betreffende Bauteil nicht am Unfall beteiligt war ->kann<- die Versicherung bis zu 5000,00 Euro (dieser Betrag schwankt je nach Unternehmen - bei der Huk sind 5000,00 Euro) Regressforderungen an den Versicherungsnehmer stellen. Der Versicherungsschutz selbst wird eigentlich nie!, Ausnahmen z.B. bei Vorsatz oder fahren ohne Führerschein, entzogen. Allerdings wird bei offenen Maschinen ohne Leistungsbegrenzung sehr selten nach dem Unfall ein Gutachten angefordert. Bei gedrosselelten Maschinen wird es gerne gefordet. Viele fahren halt doch offen.... und dann gehts ziemlich oft wirklich los: Fahren ohne Versicherungsschutz, fahren ohne gültige BE, fahren ohne Führerschein. Cya Michael |
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#14 |
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Gast
Beiträge: n/a
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genau deshalb halte ich auch nichts von einem entdrosseln der Maschine in der probezeit, da es sowieso nur Ärger gibt und die 2 Jahre kann man auch noch warten...
Zum eigentlichen Thema zurück... Am einfachsten einen Endtopf einfach kaufen mit ABE... Oder das Original wieder ranmachen, alles andere kann! Ärger geben muss aber nicht. Jeden seine Sache ob er den Stress und Kosten riskiert wenn er erwischt werden würde, wie gesagt, ich halte nichts davon. |
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#15 |
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Gast
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Ich werd den Auspuff bei Ebay verkaufen! Ist echt nen geiles Teil. Laut und aus Edelstahl..... aber halt ohne ABE. Und mir für das Geld dann evtl. nen Originalen holen......
Sicher ist sicher :P |
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#16 |
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Gast
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Wie ist denn das überhaupt ich habe nämlich auch einen Endtopf ohne ABE kann ich mit dem Ding zum TÜV damit sich das einer anschaut und ja oder nein sagt oder ist es nutzlos. Der Vorbesitzer hat gesagt das Ding wäre ned viel lauter (sieht aber besser aus).
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#17 |
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Gast
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Hi
Ohne ABE oder eingeschlagene Nummer kannst Du Dir den Weg zum TüV sparen....... die dürfen Dir das Teil nicht eintragen..... ( Ich gehe ja mal davon aus das das ein Sportauspuff ist). Wenn der Hersteller bekannt ist würde ich es doch mal dort versuchen...... evtl. können Sie Dir eine ABE zufaxen (oder ein Vergleichsgutachten....) Dann wäre eine Eintragung möglich. Ist es ein Original Teil kannst Du normalerweise so fahren.... aber frag besser nach. ( Hat der Auspuff eine E- Numer? oder etwas vergleichbares???) Hoffe ich konnte etwas helfen..... (PS. Ich hab mal an meinem Ibiza Felgen 9x16 Zoll eintragen lassen, ohne ABE für Ibiza....(die hatten aber natürlich Straßenzulassung) , dass nannte sich dann Sondereintragung und war sau teuer! Aber hauptsache schaut gut aus!!!! Vielleicht kann ich ja von der Werkstadt ein paar Tips bekommen.... Ist halt ein spezieller Prüfer der auf eigene Gefahr Sonderabnahmen machen kann..... also bis denne) (.....werde jetzt keine Fehler suchen |
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#18 |
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Gast
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Wo könnte denn so eine Nummer stehen? Also ich fahre ja ned mit dem Auspuff ich habe den originalen dran aber ich hätte den gerne dran. Und das mit den Sondereintragungen meine ich. Wenn sich der Typ das ding ansieht und vielleicht auch mal anhört und das geht klar, können die dann was machen?
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#19 |
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Gast
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........sieht schlecht aus...... also wenn das Teil garkeine ABE hat und Du keine vom Hersteller bekommst kannst Du am besten nur eins machen...... bei Ebay verkaufen und von dem Geld nen Sportendtopf kaufen (mit ABE). Oder halt anbauen und so mit rumfahren....
Ich weiß ja nicht wie laut das Teil ist |
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#20 |
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Gast
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Hm also das mit ebay hört sich ganz gut an da werd ich mal drüber nachdenken. Danke
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