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Alt 07.08.2003, 10:46:19   #1
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Standard Eigene Maschine als Fahrschüler nutzen ?!

Hallo zusammen,

würd gerne wissen ob das rechtlich erlaubt ist ?! Wer hat Erfahrungen damit gemacht ?

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Alt 07.08.2003, 11:02:45   #2
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also:

- der fahrlehrer muss damit einverstanden sein
- du musst entweder ne versicherung haben die einen Schaden in der Fahrschule auch trägt oder der Fahrlehrer muss ne Fremdfahrzeugversicherung haben!

mehr steht dem eigentlich nicht im Weg.

Ich würde dir aber raten mit der Fahrschulmaschine zu fahren, weil wenn du dich mal ablegst ist es nicht deine Maschine die kaputt ist!
 
Alt 07.08.2003, 11:46:27   #3
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Das schützt mich aber nicht davor mnich später mit Schein hinzulegen und die Maschine zu schrotten

Eigentlich will ich sie nur auf nen Parkplatz "verlegen", zum üben... Aber ich überlegs mir nochmal.

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Alt 07.08.2003, 12:00:32   #4
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Mein Fahrlehrer meinte zu mir damals, dass das Motorrad mir oder einem unmittelbar verwandten gehöre muss, sonst ginge das versicherungstechnisch nicht, aber ansonsten hat er mir keine Einschränkungen genannt... vielleicht hatte er ja eine "fremdfahrzeugversicherung" oder wie das heisst
 
Alt 07.08.2003, 12:32:04   #5
Gamble
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Möglich ist es, aber die finanzielle Ersparnis lässt sich in Frage stellen...du musst das Bike dafür ja auch anmelden.

Ich würd die Fahrschul maschine nehmen und damit erstmal übern....ist dann ja nicht dein Verlust bei nem Crash/Umfaller
 
Alt 07.08.2003, 15:07:29   #6
Fred
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Ich hab auf meiner Maschine gemacht, bin zur versicherung (Huk)gelaufen die haben mir nen Wisch gegeben das sie damit einverstanden sind und habs mitm Fahrlehrer abgesprochen. Ermäßigung pro Fahrstunde 4 Euro, hingehauen hats mich nicht und ich war froh dann nach der Prüfung aufm Mopped zu sitzen das ich schon kenn .

Greets
 
Alt 07.08.2003, 15:17:24   #7
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Also ein paar Stunden habe ich schon hinter mir und meine Maschine ist schon längst angemeldet.

Was für mich dagegen spricht, ist das ich (wieder) fliegen könnte und das Teil schrotte.

ABER das kann auch passieren wenn ich den Schein habe.......

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Alt 07.08.2003, 15:49:57   #8
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aber so hast du nen heiles mopped wenn du den schein hast und es steht auf jeden fall in der garage und nicht in der Werkstatt...

Maulen kann man sich immer


Und zum Üben auf nem Parkplatz:
Wenn man dich erwischt ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es sei denn es ist ein abgeschlossenes Gelände wo nur bestimmt Leute draufkönn. Wenn es nen öffentlicher Parkplatz ist könntest de auch auf der Straße fahren.

Und wenn de trotzdem das bike auf dem Parkplatz haben möchtest fragste nen bekannten mit moppedlappen ob ers dir dahinfährt
 
Alt 07.08.2003, 16:36:17   #9
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Zitat:
Zitat von noam
Und zum Üben auf nem Parkplatz:
Wenn man dich erwischt ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es sei denn es ist ein abgeschlossenes Gelände wo nur bestimmt Leute draufkönn. Wenn es nen öffentlicher Parkplatz ist könntest de auch auf der Straße fahren.

Und wenn de trotzdem das bike auf dem Parkplatz haben möchtest fragste nen bekannten mit moppedlappen ob ers dir dahinfährt
Abgeschlossenes Gelände, sicher ?!

Was das fahren angeht, kenn nur einen und der hat Urlaub =(

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Alt 07.08.2003, 21:42:22   #10
~Idefix~
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Sobald es Privatgelände ist, gilt die STVO nicht mehr.

~Idefix~
~Idefix~ ist offline  
Alt 07.08.2003, 21:47:55   #11
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Zitat:
Zitat von ~Idefix~
Sobald es Privatgelände ist, gilt die STVO nicht mehr.

~Idefix~
es sei denn es steht ein schild mit der aufschrift "hier gilt die STvO" :P
 
Alt 07.08.2003, 22:12:10   #12
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Zitat:
es sei denn es steht ein schild mit der aufschrift "hier gilt die STvO"
Dieses Schild hat auf Parkplätzen eigentlich nur eine Bedeutung, nämlich fast keine.
 
Alt 08.08.2003, 00:03:52   #13
~Idefix~
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@Danny
Guck Dir die Schilder mal ganz genau an. Da steht nicht drauf "Hier gilt die STVO" sonder da steht

"Hier gelten die Regeln der STVO"!

Oder auf Deutsch:
Du wirst vom Besitzer freundlich gebeten, dich an diese Regeln zu halten. Aber Strafen wie sie bei Verstößen gegen die STVO im Straßenverkehr gelten existieren nicht. Wo kein Richter, da kein Henker.

~Idefix~
~Idefix~ ist offline  
Alt 08.08.2003, 07:51:30   #14
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@~Idefix~
Ganz richtig ist das aber nicht! Ich wurde vor meinem Führerschein von Polizisten angemacht, weil ich auf einem Grosso Parkplatz mit dem Auto geübt habe! Da bin ich auch gleich mit dem Argument "Hier gelten die Regeln der STVO"! und Privatparkplatz gekommen, woraufhin sie mir erklärten, dass Sie mir trotzdem eine Strafe für fahren ohne Führerschein geben dürften, weil der Parkplatz nicht abgespert ist und von außen zugäglich ist.
Wäre er abgesperrt gewesen, wäre es ok gewesen, aber ich hätte eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommen.

Naja egal ... ist auf jeden Fall nichts passiert!

Ansonsten: Für 4 Euro Nachlass würde ich nicht meine eigene Maschine nehmen!

Cu Trucki
 
Alt 08.08.2003, 08:42:22   #15
~Idefix~
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Seltsam. Da muss ich bei Gelgenheit nochmal ein paar Anwälte konsultieren, was die dazu meinen.

Gruß

~Idefix~
~Idefix~ ist offline  
Alt 08.08.2003, 11:20:40   #16
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so...

Ich bin ja angehender Bullizist

Es gibt da nur nen Unterschied zwischen ÖFFENTLICHEN VERKEHRSRAUM und NICHT-ÖFFENTLICHEM VERKEHRSRAUM.

Mal schauen ob ich die Definitionen noch hinbekomm:
Ein Verkehrsraum ist öffentlicht, wenn er ohne zeitliche Beschränkung sowie ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse mit stillschweigender Duldung oder ausdrücklichem Einverständnis des Eigentümers tatsächlich von jedermann genutzt werden kann. (Sinngemäß wiedergegeben)

Mit anderen Worten: Alles ist öffentlicher VR was nicht eingezäunt ist und nur ein ausgewählter Personenkreis benutzten kann. Sobald eine unbestimmbare Person díesen Raum ohne Probleme nutzen kann, ist der Platz öffentlich.
Also:
Öffentlich:
Parkplätze, Tankstellen, Waldwege, etc
Nicht öffentlich:
Abgeschlossenes Privatgelände, Parkhäuser außerhalb der Öffnungszeiten, etc

Es gibt nicht viel was nicht öffentlicher VR ist!

SO UND NICHT ANDERS IST DAS. DIE HERRSCHENDE MEINUNG DASS MAN AUF PARKPLÄTZEN OHNE FÜHRERSCHEIN FAHREN KANN ODER UNTERBODENBEULEUCHTUNG ETC ANMACHEN KANN IST CSHLICHTWEG FALSCH
 
Alt 08.08.2003, 11:24:19   #17
King Madness
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Zitat:
Zitat von noam
SO UND NICHT ANDERS IST DAS. DIE HERRSCHENDE MEINUNG DASS MAN AUF PARKPLÄTZEN OHNE FÜHRERSCHEIN FAHREN KANN ODER UNTERBODENBEULEUCHTUNG ETC ANMACHEN KANN IST CSHLICHTWEG FALSCH
Ausser man kann hinter sich die Schranke zu machen, wenn ich dich verstanden habe. Die Erlaubniss des Platzbesitzers vorausgesetzt, sonst Hausfriedensbruch.

Gruß
Georg
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Ralf Georg
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King Madness ist offline  
Alt 08.08.2003, 14:33:20   #18
Hennak
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Meine Freundin hat auch Fahrschule auf ihrer GS500e gemacht, ich bin hin zur Versicherung und hab mich schlau gemacht. Für die war es kein Problem, die Versicherung hatte mir ein paar Tage später eine Bestätigung geschickt, das ich Sie für Fahrschulzwecke verwenden kann.
Das musste Sie dann nur dem Fahrlehrer vorlegen.
 
Alt 09.08.2003, 03:29:09   #19
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Habe mal eine Frage, wie bekommt man das Bike als Fahrschüler eigentlich zur Fahrschule hin und wieder zurück. Kommt der Fahrlehrer eine vor der Haustüre abholen oder bleibt das Bike bei der Fahrschule stehen?
Intressiert mich, weil ein Kumpel einen Führerschein machen will und auch schon ein Bike hat.
Allerdings nur 4,- Euro weniger ist ja nicht viel.
 
Alt 09.08.2003, 09:59:30   #20
Hennak
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Ihr Fahrlehrer war da ganz flexibel, meistens hat er sie aber von zu Hause abgeholt.
Und über die Kosten hat er schon was gedeichselt, so dass alle beide mit dem Tarif zufrieden waren. Fahrlehrer sind doch weitestgehend bei der Preisgestaltung frei.
 
Alt 10.08.2003, 00:36:06   #21
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angehender bullizist, in papenburg was willste denn in dem kaff etwa auf meinen opa abgesehen , böse böse :P
aber nimm dem ruhig den lappen dann hab ich ein auto für was aber ??? humm ersatzteile anzuschleppen

aber recht hat unser herr angehender freund und helfer ....
sagt zumindestens mein fahrlehrer bzw hat es damals gesagt das ist ja auch schon ewigkeiten her *löl*
 
Alt 10.08.2003, 18:14:34   #22
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wer sagt denn das ich in Papenburg bleibe???
 
Alt 11.08.2003, 19:44:58   #23
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Hallo Leute!!

Also ich sehe wie die Leute hier vom Thema abschweifen! Hier ging es doch ob er mit seinem eigenen Motorrad die fahrschule absolvieren kann!

Also möglich ist alles man muß nur alles mit dem Fahrlehrer abklähren und natürlich mit der versicherung! Nur frage ich mich warum?? da ist erstmal das risiko mit einem unfall, dann ist dein motorrad kaputt mußt es selber reparieren lassen! Zweitens hast du dann viel mehr kilometer auf der Uhr deiner Maschine! Und das dritte was mir einfällt du tankst dann bestimmt immer selber?? Bei der Maschine aus der fahrschule bezahlt das der Fahrlehrer!
Also meiner Meihnung ist es nicht praktikabel mit dem eigenem Motorrad Fahrschule zu machen!!

Aber das ist also nur meine eigene meihnung!

MFG Timo
 
Alt 11.08.2003, 20:24:48   #24
Hennak
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Mit dem Tanken hat das die Fahrschule meiner Freundin super geklärt. Mehr sag ich dazu nicht. Jede Fahrschule ist anders, die eine handelt strickt nach Vorschrift, die Andere arbeitet im Ermessensspielraum.
 
Alt 12.08.2003, 20:49:23   #25
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weichei
 
Alt 14.08.2003, 11:07:16   #26
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Standard eigenes motorrad

also ich hab jetzt seit 1 woche den führerschein und hab meine gs noch nicht gelegt-war schon komisch-wollte auch erst auf ihr den schein machen versicherung no prob. aber fahrschulmaschine war ich gewohnt -die hatte auch abs und die hatte ich schon gelegt -dachte ist sicherer mit der dann ende zu machen war auch gut so---für mich jetzt!!
 
 

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