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#1 |
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Gast
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Hi
Hab jetzt meien Laser Deeptone dran hab auch gleich die Niete vom DB Eater aufgebohrt un durch ne schraube mit mutter ersetzt. Finde den sound ohne DB Eater verdammt geil. Bin noch in der Probezeit, was würde den passieren wenn mich die bullen ohne DB eater anhalten. Das ich nicht weitrer fahrn darf ist mir klar deshlab will ich den DB eater immer mit mir führen das ich wenns sein sollte bei ner kontrolle einbauen kann. Mit welcher strafe müsste ich rechnen. Kommts vors gericht , oder muss ich nur ne strafe bezahlen und krieg 3 punkte oder muss ich damit rechnen das meien Probezeit verlängert wird. Gruss Daron |
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#2 |
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Radargott
Registriert seit: 05.07.2007
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sobald du punkte bekommst is dein lappen in der probezeit wech! dh mpu! (ich sprech aus erfahrung)
wenn ich das richtig weis ist wenn du den db eater drausen hast, hast du keine abe mehr dh fahren ohne äh ma ihr wisst was ich meine (steht grad aufm schlauch hier auf arbeit klingelt dauernd das tel *grml*)
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#3 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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#4 |
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Stammtisch Bodensee
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punkte=lappen wech
20 sachen zu viel != punkte mpu steht dann aber nich an, sondern wie gesagt nachschulung und verdoppelung der probezeit. ohne dbkiller fahren, oder mit racingpott: soweit ich weis an die 50€ und ein punkt. ergo: lappen wech ^^ das sind dann a-vergehen... wenn du zwei b-vergehen hast, is der lappen auch wech... alles, was keine punkte koste is ein b-vergehen... also, einmal falsch parken, und einmal mit 65 innerorts: lappen wech! is ne ziemliche scheiße regelung mit den b-vergehen ^^
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#5 |
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Radargott
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naja ich hab nix mit nachschulung gehabt!
bei mir war der lappen gleich fürn jahr wech! + mpu die ganze sch.. hat mich dann insgesamt knappe 1000eu gekostet! (550mpu+ 350 schulung + 80eu lappen austellen)
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#6 | |
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Erfahrener Benutzer
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Haben die das geändert?
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#7 |
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Radargott
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kann auch sein das die mich nich mochten
hatten mich eh schon ne weile aufm kicker
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
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Und dann heizt er weiter, der Lümmel.
Hier schauen die Jungs ja nur in den Kaffeebecher.
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#9 |
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Radargott
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nee bin umgezogen
und heize weiter
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
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Klick mal aufs Bild.
Das kannst noch alles abarbeiten. Nicht zu empfehlen
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#11 |
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Public-Relations-Manager
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Zur Zeit gibt es eine Regelung, die besagt, dass ein fehlender dB-Killer nur eine Ordnungswidrigkeit ist und mit 20€ geahndet wird. Mehr nicht.
Aber: Vielleicht gilt das nur für nicht manipulierte Anlagen (die durch bloße Benutzung lauter werden). Außerdem hast du erstmal das große Problem, wenn die neuen Regelungen dem Rennleiter vor Ort egal sind und er deine Maschine stilllegt/auspuff beschlagnahmt/sonstewas. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit könnte da recht weit gefasst ausgelegt werden. Wenn du dann Pech hast sieht irgendeine höhere Instanz das auch noch "oldschool" und du zahlst 80€ und bekommst 3 Punkte. Außerdem wird deine maschine ohne dB-Killer eh nicht gut laufen! :P Da müsstest du größere Hauptdüsen verbauen um die Abmagerung in den Griff zu bekommen, oder mit den Leistungseinbußen leben.
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#12 |
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Stammtisch Rhein - Ruhr
Registriert seit: 23.03.2007
Ort: Oberhausen
Beiträge: 863
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sachma daron, bisse dir klar dat du n motorrad fährst und nicht n roller ?
naja viel spass wenn die ganzen zu lauten motorräder dann bei dir vor der haustür lang fahren, weil sich die anwohner der üblichen strecken beschwert haben und die strecke gesperrt wurde
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#13 | |
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Stammtisch Rhein - Ruhr
Registriert seit: 23.03.2007
Ort: Oberhausen
Beiträge: 863
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Zitat:
dat heißt 2x 10 km/h zu viel und der lappen wäre weg in der probezeit ? ist dat mit dem 2x iwie auf intervalle von 1monat oder halber jahr begrenzt ? kann mir dat nicht so recht vorstellen, dat die wegen so nem larifari wirklich den lappen wegnehmen wollen...
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#14 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 08.05.2007
Ort: Bei Radolfzell
Alter: 38
Beiträge: 1.627
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afaik: doch!
hab anfangs auch gesagt: alles, was weniger als 21kmh zu schnell is kratzt mich nich... dann hab ich das mit den b-verstößen gelesen, und muste erschma kotzen... grad gegoogelt.. is nach anlage der blablub verordnung geregelt... http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Anlage ... e12FeV.htm nach dem beurteilt fährt ma in der probezeit am besten gaitte *g*
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#15 |
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Stammtisch Rhein - Ruhr
Registriert seit: 23.03.2007
Ort: Oberhausen
Beiträge: 863
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Aber hallo !
Das dt. Rechtssystem is echt der Hammer B Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen: - Fahrlässige Tötung (§ 222)* - Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt. (z.b. 10 km/h zu schnell) ich bin immer wieder überrascht
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.01.2008
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Baujahr: 2004
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DB-Killer entfernen ist und bleibt Rollermist
und es ist nunmal illegal. Wenn du ein lautes Möp willst, kauft dir ein lautes Möp.
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#17 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Es ist wohl derzeit so, dass eine zu laute Auspuffanlage nur eine nicht vorschriftsmäßige Auspuffanlage darstellt und nicht mehr automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Der ordnungswidrige Verstoß bleibt im Rahmen eines Verwarnungsgeldes, also unter 35 €, gibt auch keine Punkte.
http://www.f650.de/forum/thread.php?thr ... #post94291 http://www.saarbikers.net/wbb2/thread.php?threadid=4593 Allerdings könnte ein Kollege von mir zu dem Schluss kommen, dass er die Fortsetzung der Ordnungswidrigkeit unterbinden muss. Das würde bedeuten, dein Motorrad bleibt so lange stehen, bis der Auspuff vorschriftsmäßig ist. Ich würde daher den DB-Killer und die passende Schraube samt Werkzeug mitnehmen.
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#18 | |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 08.05.2007
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Alter: 38
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Zitat:
is denk nur doppelte absicherung, das du mit ner fahrlässigen tötung nich ohne führerschein entzug durchkommst.. desswegen stehts bei a und bei b ^^
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#19 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.10.2004
Alter: 40
Beiträge: 866
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2mal Falschparken gleich Lappen weg?
glaub ich nicht, ehrlich gesagt.
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#20 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.01.2008
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Alter: 57
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Zitat:
Es wird ja beim Falschparken nicht überprüft wer sich über das Verbot hinweggesetzt hat , sondern alles pauschal dem Halter in die Schuhe geschoben . Also gibt es die Option eines (erfolgsversprechenden)Einspruchs gegen eine Anrechnung beim Führerschein auf Probe .
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#21 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 09.02.2007
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Mir kann die deutsche Regelung ziemlich wurscht sein, Punkte gibt es hierzulande ja praktisch nicht (theoretisch schon), Probezeit aber schon. Und wenn ich bedenke was ich schon alles aufgeführt habe und ich habe immer noch den Lappen
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#22 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2007
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also 2 mal Falschparken glaub ich auch nicht. Bei uns an der Schule werden (/wurden bin ja nicht mehr da) an alle die sich kein Parkschein gezogen haben mit dem Auto ca. 1-2 pro Woche Strafzettel verteilt.
Dann hätte locker 1/4 meiner Stufe ne verlängerte Probezeit gehabt. OT: Achja es stehen immer ALLE ohne Parkschein da, denn selbst wenn es täglich nen Strafzettel gäbe, wärs immer noch günstiger als sich für die Zeit die man dort parkt einen Parkschein zu ziehen...
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#23 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.09.2007
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ehhhmmm... mal ne frage ich hatte vor 4 wochen n auffahrunfall... also ich bin einer in arsch gefahrn an der ampel... und die tante wollte unbedingt die bullen rufen... also jetzt hab ich n verwarnungsgeld von 35 € bezahlt.... ist das jetzt n B-Verstoß???
und wenn alles was keine Punkte gibt, n B-Verstoß ist heisst das dann das 2 mal mit abgelaufenem parktiket dann auch ne nachschulung gibt??? kann ich mir wie oben schon geschrieben nicht vorstellen... selbst wenn es dem halter in die schuhe geschoben wird... wenn der 2 Knöllchen bekommt wär der ja dann au fällig... Ich steig da nich mehr durch echt...
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#24 |
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Stammtisch Bodensee
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am besten nich auffallen, nach der probezeit kann man dann erschma die sau rauslassen... *g*
letzt kam en freund zu mir, hat gemient "so, heute is die probezeit um, ich geh mal los ne rote ampel überfahren".... hat er dann auch gemacht
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#25 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 09.02.2007
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Zitat:
Aber warum muss dafür die Probezeit aus sein? "Wo kein Kläger, da kein Richter", wenn ich für jede rote Ampel über die ich schon drüber bin eine Probezeitverlängerung bekommen hätte ... bam oida
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#26 | |
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Stammtisch Bodensee
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#27 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 09.02.2007
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unguter Kiberer (unausgelastet, Karrieregeil, gestresst, von Frau vernachlässigt, etc.) => Strafe, Vorführung; netter Polizist => 21 Eier, weiterfahren; Am Besten ist natürlich: Einfach nicht erwischen lassen. Natürlich gibt es auch Vorschriften usw., auch wie eine Messung zu erfolgen hat (1m Abstand, 45°, Gerät darf nicht in der Hand gehalten werden, ...). Wenn du dB-Killer mithast, dann sollte es reichen wenn du diesen gleich einbaust, ansonsten kann es sein, dass du dein Kennzeichen hinterlegen musst und dann wieder alles zurückbauen musst und das Motorrad vorführen musst (Landesprüfstelle oder so). Wennst wirklich nähere Infos brauchst schau mal auf 1000ps, da gibts sicher ein paar Spezis
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#28 | |
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http://de.youtube.com/watch?v=-I4vzI...eature=related |
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#29 |
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#31 |
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Kilometer: 25000
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Ich kenn so ein Video, da kommt ein 40T von links.
...und trifft.
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#32 |
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Das Video kenne ich auch, der PickUp wird weggefegt wie eine Pappschachtel...
dein Kumpel übefährt nur zum Spaß eine rote Ampel??? Auch wenn ihm die Punkte egal sind kostet´s 350€, soweit ich weiß. Mein Bruder hat auch mal gedacht: ich bin doch nicht blöd und warte um 3 Uhr morgens an einer roten Ampel, wenn da sowieso kein Mensch kommt...da war auch kein Mensch, nur leider eine Kamera... |
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#33 | |
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Registriert seit: 09.02.2007
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#34 | |
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Zitat:
Das Problem hab ich also nicht.
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#35 |
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Benutzer
Registriert seit: 24.05.2006
Ort: Leipzig
Alter: 38
Beiträge: 56
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Grüße,
habe jetzt leider nicht alles gelesen von daher verzeit bitte wenn ich etwas doppelt schreibe Also, wenn ihr mit 1-20 km/h irgendwo geblitzt werdet, bekommt ihr in 99% aller Fälle, vom zuständigen Ordnungsamt(!) einen Brief, mit Überweisung. Wenn ihr diesen Brief brav mit dem entsprechenden Geldbetrag beantwortet, bleibt es bei einem Verwarngeld. Ein Verwarngeld, ist kein Bußgeld, und damit "kein" offizieller B-Verstoß. Bezahlt ihr das Geld nicht, bekommt ihr einen "offziellen" Bußgeldbescheid, nun ist es ein B-Verstoß. Der Hintergrund: Bezahlt ihr das Verwarngeld, geht dieser Verstoßt nicht an nach Flensburg, und kommt nicht in eure Akte. Beim Bußgeldverfahren, wird es allerdings über Flensburg geregelt. ( Das rechtfertigt natürl. sofort 25€ Geb.). Nun zu dem anderen, das Fahren ohne "DB-Eater". Also, erstmal kann es natürlich ein Bußgeld wegen der Lautstärke geben. Zum andere, erlischt durch das entfernen auch die ABE des Pots. Das würde bedeuten, das auch euer Moped die Zulassung verliert. Wenn euer Auto die Zulassung verliert, ist es durchaus möglich, das dies auch den Versicherungsschutz etwas angeht. Ergo, kein DB-Eater -> Keine ABE -> Nicht Straßentauglich -> Keine Versicherung Und schon befindet man sich im Bereich der Straftat (Fahren ohne Versicherungsschutz). Soweit kommt es natürlich nicht immer. Aber es KANN eben. Ich bin mir da auch sehr sicher, lasse mich aber dennoch gerne etwas besseren belehren. MfG Lars |
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#36 |
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Gast
Beiträge: n/a
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das mit dem auspuff stimmt,
aber polizei verlangt 20 euro bußgeld und mußt noch ma vorfahren wenn du außerhalb der probezeit bist oder ist es nicht mehr so, weiß auch nicht aber hier in sachsen gibts garkeine motorrad kontrollen, wenn kontrollen dann nur schein vorzeigen und dann gehts weiter aber in meiner ganzen zeit wo ich auf 2 rad unterwegs bin sind nun fast 5 jahre gabs nie probleme wegen zu laut nagut wurde paar ma geblitzt einma ham se mich auch ausm auto erwischt war ich 7km/h zu schnell aber sonst war nie mit rückblitz in leipzig gibts da ja so ne strecke hbf nach probstheida ... 3 blitzer auf der strecke |
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#37 |
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Benutzer
Registriert seit: 24.05.2006
Ort: Leipzig
Alter: 38
Beiträge: 56
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Also ich wohne auch in Leipzig, war auch nen Jahr in der Ausbildung der Polizei dabei.
Rückblitzer sollen irgendwie, irgendwann mal kommen, aber bis dahin... Wie gesagt, das mit dem Pot hab ich so gelernt, aber Recht ändert sich in Dtl. (Auch wenn es nicht so scheint). |
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#38 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.01.2008
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Beiträge: 3.866
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Zitat:
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#39 |
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Gast
Beiträge: n/a
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sowieso bescheuert mit den gesetzen
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#40 | ||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2007
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Zitat:
![]() Nein, natürlich Abends. Also 23-24 Uhr.
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#41 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.09.2007
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Alter: 37
Beiträge: 323
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So hab nochma was für euch... ich hatte vor 2 wochen n kleinen unfall bin einem hinten rein gefahrn... das ist definitiv n b-katalog verstoß.
hab heute den strafzettel bekommen und da steht als vergehen drin: "sie schädigten durch außer acht lassen der im straßenverkehr erforderlichen sorgfalt andere verkehrsteilnehmer durch auffahren auf ein stehendes fahrzeug. § 1 abs. 2, § 49 stvo; § 24 stvg; 1.4 BKAT"
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#42 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hat ich auch schon mußte glei 45 euro aufn tisch legen und dann noch schaden vom auto
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#43 |
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Benutzer
Registriert seit: 24.05.2006
Ort: Leipzig
Alter: 38
Beiträge: 56
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Das BKAT steht für Bußgeldkatalog.
Hat nix mit b-Verstoß zu tun!!! |
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#44 | |||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.07.2007
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Alter: 52
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Baujahr: 2009
Kilometer: 23000
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Zitat:
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#45 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2007
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Baujahr: 2001
Kilometer: 25000
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Ja, natürlich. Damit die Straße breiter ist zum heizen.
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#46 | ||
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Super-Moderator
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Ort: Erkrath - Fundort des Neandertalers
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Zitat:
Hier mal ein Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog i.S. § § StVO, soweit es Pkw und Krafträder betrifft: 103202 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb ( A - 1 ) geschlossener Ortschaften um ... (bis 10) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.1 BKat (andere Kfz) Tab.: 703010 15,00 Euro 103203 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb ( A - 1 ) geschlossener Ortschaften um ... (von 11 - 15) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.2 BKat (andere Kfz) Tab.: 703010 25,00 Euro 103204 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb ( A - 1 ) 35,00 geschlossener Ortschaften um ... (von 16 - 20) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.3.BKat (andere Kfz) Tab.: 703010 35,00 Euro 103762 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb A - 1 50,00 geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat (andere Kfz) Tab.: 703010 50,00 Euro 103763 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb A - 3 geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h. § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat 60,00 Euro Bis 20 Stundenkilometer drüber bleibt es bei einem Verwarngeld, d.h. es gibt auch keine Punkte und bei Bezahlung des VG auch keine probezeitrelevanten Folgen. Anzumerken ist, dass vor der Feststellung der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung von der gefahrenen Geschwindigkeit zunächst noch ein Toleranzwert abgezogen wird. Dieser beträgt 3 kkm/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und 4 km/h bei Geschwindigkeiten ab 100 km/h. Beispiel: Erlaubt: 50 km/h Gefahren: 73 km/h abzüglich Toleranzwert 3 km/h = Überschreitung 20 km/h - also noch keine Punkte. Das gilt natürlich auch nur ohne Tateinheit mit weiteren Delikten (z.B. Abstand) oder Gefährdung, Behinderung etc.
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93er GS im Telefonica Design _________________ Errare humanum est, in errore perseverare stultum. |
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