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Alt 08.07.2006, 20:53:28   #1
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Standard Handhabe in Deutschland

wie ist es eigentlich, wenn ich eine Verkehrwidrigkeit in Deutschland begehe, und nicht Deutscher Staatsbürger bin? Ich rede hier von Vergehen, die Punkte (in Flensburg) geben würden. Bekommt der dann "nur" die Geldstrafe verrechnet, oder wird pro Punkt noch jeweils zusätzlich noch was kassiert oder wie läuft das?

Um Antworten wär ich dankbar...............da ich in nächster Zeit das eine oder andre mal nach Deutschland fahre.
Soll hier noch so rauskommen dass ichs drauf anleg eine VerkehrsRegel zu brechen, aber ich informier grundsätzlich über die jeweiligen Begebenheiten vom Land ich das ich fahre (andre Länder ----> andre Strafen)
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Alt 08.07.2006, 21:37:47   #2
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Ja und wie komm ich dann heim? da muss es doch andre Lösungen auch geben. Reicht doch wenn sie meine Personalien haben, oder nicht?
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Alt 08.07.2006, 22:21:25   #3
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Nur Verkehrssünder aus nicht-EU-Ländern die die volle Geldstrafe nicht cash entrichten können müssen im Zweifel ihren Fahrbaren Untersatzt abgeben. Wie nun das genaue abkommen zwischen D und A aussieht weiss ich nicht aber mal ein anderer Fall:

Ein Bekannter von mir war dienstlich mit hiesigem Dienstwagen in Italien unterwegs und tappte erheblich in die Radarfalle. Das Ticket wurde nach Deutschland zugestellt und so behandelt als wäre er hier geblitzt worden (sprich Punktevergabe + Fahrverbot) lediglich die Geldstrafe war deutlich höher und wurde nach römischen Recht geahndet.

Eventuell gibt es vergleichbare Vereinbarungen zwischen unseren Ländern. Ich würde es wirklich nicht drauf ankommen lassen. Es gibt genug Autobahnstücke in D wo du richtig fliegen lassen kannst und die GS für ne Weile auf Vollgas setzen kannst!
 
Alt 08.07.2006, 22:31:54   #4
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Zitat:
Zitat von BlackSeven
Nur Verkehrssünder aus nicht-EU-Ländern die die volle Geldstrafe nicht cash entrichten können müssen im Zweifel ihren Fahrbaren Untersatzt abgeben. Wie nun das genaue abkommen zwischen D und A aussieht weiss ich nicht aber mal ein anderer Fall:

Ein Bekannter von mir war dienstlich mit hiesigem Dienstwagen in Italien unterwegs und tappte erheblich in die Radarfalle. Das Ticket wurde nach Deutschland zugestellt und so behandelt als wäre er hier geblitzt worden (sprich Punktevergabe + Fahrverbot) lediglich die Geldstrafe war deutlich höher und wurde nach römischen Recht geahndet.

Eventuell gibt es vergleichbare Vereinbarungen zwischen unseren Ländern. Ich würde es wirklich nicht drauf ankommen lassen. Es gibt genug Autobahnstücke in D wo du richtig fliegen lassen kannst und die GS für ne Weile auf Vollgas setzen kannst!
ja das mit deinem Bekannten liegt wohl dran dass er deutscher Staatsbürger ist, und er somit einen deutschen Führerschein hat. Sprich die Punkte wird er auch erhalten wenn er im Ausland eine Verkehrssünde begeht.

Ich wills ja nicht drauf anlegen, dafür ist mir auch das Geld viel zu schade. Es intressiert mich nur allgemein, weil von Land zu Land zum teil echt grosse unterschiede sind
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Alt 08.07.2006, 22:37:23   #5
KriegsJunkie
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solange da keine komischen Ziffern in Roten Kreisen sind, darfste so schnell fahren.
Aber ihr, die inner Fahrschule wart müsst sowas ja wissen
Ich wurde ja mim Lappen geboren, und konnte mir den ganzen scheiss sparren
Anders in Holland : ich bin da heute 500 km gefahren, und irgendiwe hatte ich das gefühl das erlaubte maximaltempo wären 120 gewesen
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Warum ich 50 Kilo Semtex Unter der Verkleidung spazieren fahre ?
Ganz easy: Weil Marschflugkörper weder Zulassung noch Kennzeichen benötigen!

Sport ist Mord, meine Damen! - Wenn nicht, will ich garkein Sportler mehr sein.
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Alt 09.07.2006, 06:31:33   #6
Pulsi
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HIER kannste dir anschauen, was du wofür bezahlen musst... relativ gesehen zu anderen europäischen Ländern sind die Strafen eher gering, was Geschwindigkeitsübertretungen angeht.
Fährst du so schnell, dass ein Fahrverbot ausgesprochen würde, glaubich bekommst du ein auf Deutschland beschränktes Fahrverbot, nagel mich aber nich drauf fest. Wenn ich mich nicht irre, bekommst du für kleinere Vergehen sogar n eigenes Punktekonto, sind wir nicht großzügig? *g*
 
Alt 09.07.2006, 09:11:39   #7
Johannes_S1987
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Zitat:
Zitat von BlackSeven
Nur Verkehrssünder aus nicht-EU-Ländern die die volle Geldstrafe nicht cash entrichten können müssen.
Hmm moment polizisten dürfen nur geldbeträge bis 35 euro bar annehmen der rest muss über überweisung oder so laufen. man will verhindern dass die polizisten mit zuviel geld rumlaufen und dass sie nicht in die versuchung kommen es zu behalten (glaub ich aaber eher weniger der fall). zumindest hat mir dass der Rennleiter gesagt als ich bei der polizei mein 2 wöchiges 12er praktikum gemacht hab. (kann jetz natürlich von Bundesland zu bundesland anders sein denn => Polizei is Ländersache )
wie sollen die dann das ganze geld cash kassieren?
 
Alt 09.07.2006, 10:15:56   #8
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Zitat:
Zitat von Johannes_S1987
Zitat:
Zitat von BlackSeven
Nur Verkehrssünder aus nicht-EU-Ländern die die volle Geldstrafe nicht cash entrichten können müssen.
Hmm moment polizisten dürfen nur geldbeträge bis 35 euro bar annehmen der rest muss über überweisung oder so laufen. man will verhindern dass die polizisten mit zuviel geld rumlaufen und dass sie nicht in die versuchung kommen es zu behalten (glaub ich aaber eher weniger der fall). zumindest hat mir dass der Rennleiter gesagt als ich bei der polizei mein 2 wöchiges 12er praktikum gemacht hab. (kann jetz natürlich von Bundesland zu bundesland anders sein denn => Polizei is Ländersache )
wie sollen die dann das ganze geld cash kassieren?
Das gilt für deutsche Staatsbürger bzw. Verkehrssünder mit festen deutschen Wohnsitz. Glaubst du das ein Urlauber aus Amerika der hier eine Strafe von 150 Euro bekommen hat die dann allenernstes überweisst wenn er wieder daheim in L.A. sitzt? Dann kann ihn doch keiner mehr was. Sowas wird immer direkt vor Ort gemacht. Die Polizei begleitet den Verkehrssünder sogar bis zur nächsten Sparkasse.
 
Alt 09.07.2006, 10:17:11   #9
svo
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Für solche Fragen hat der ÖAMTC immer eine Antwort parat: http://www.oeamtc.at/queries/laender/qu ... rch=Suchen

"Tipp des Verkehrsjuristen:
Auf deutschen Autobahnen ist das Hängenbleiben aus Benzinmangel strafbar.
Autofahrer, die mit ihrem Eiskratzer lediglich für einen schmalen Sehschlitz auf der Frontscheibe ihres Wagens sorgen, müssen mit einer Strafe von bis zu € 260.- rechnen.

Zwischen Deutschland und Österreich gibt es ein Abkommen, das eine Vollstreckung von Verkehrsstrafen ab 25 € ermöglicht. Daher warnen die ÖAMTC Juristen eindringlich, auf die jeweiligen Verkehrsbestimmungen Rücksicht zu nehmen und sich nicht in der falschen Sicherheit zu wiegen, dass die Geldstrafen in Österreich nicht eingehoben werden können."
svo ist offline  
Alt 09.07.2006, 17:35:26   #10
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Zitat:
Zitat von Johannes_S1987
Zitat:
Zitat von BlackSeven
Nur Verkehrssünder aus nicht-EU-Ländern die die volle Geldstrafe nicht cash entrichten können müssen.
Hmm moment polizisten dürfen nur geldbeträge bis 35 euro bar annehmen der rest muss über überweisung oder so laufen. man will verhindern dass die polizisten mit zuviel geld rumlaufen und dass sie nicht in die versuchung kommen es zu behalten (glaub ich aaber eher weniger der fall). zumindest hat mir dass der Rennleiter gesagt als ich bei der polizei mein 2 wöchiges 12er praktikum gemacht hab. (kann jetz natürlich von Bundesland zu bundesland anders sein denn => Polizei is Ländersache )
wie sollen die dann das ganze geld cash kassieren?
wieso sollte sich der was einstecken? man hat ja einen Beleg, ist also leicht nachvollziehbar
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Alt 09.07.2006, 17:40:47   #11
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korrekt

Im "leicht bürokratisch angehauchtem" Deutschland gibt es für alles Belege und Quittungen. Das findet man in dieser Form und Fülle in keinem anderen Land auf dieser Welt. Gleiches gilt übrigens für Normen und Vorgaben...
 
Alt 09.07.2006, 17:46:56   #12
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Alt 10.07.2006, 09:39:26   #13
Eagle
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Zitat:
Zitat von Obelix
Zum Glück gilt das Abkommen ja (noch) nur zwischen A und D.

Obelix
Sind inzwischen 'ne ganze Menge EU Länder dazugekommen. Ab 2007 dürften es so ziemlich alle sein.

Gruß Uwe
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Alt 10.07.2006, 13:46:47   #14
Johannes_S1987
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[quote=In Flames]
Zitat:
Zitat von "Johannes_S1987":33r555tb
Zitat:
Zitat von BlackSeven
Nur Verkehrssünder aus nicht-EU-Ländern die die volle Geldstrafe nicht cash entrichten können müssen.
Hmm moment polizisten dürfen nur geldbeträge bis 35 euro bar annehmen der rest muss über überweisung oder so laufen. man will verhindern dass die polizisten mit zuviel geld rumlaufen und dass sie nicht in die versuchung kommen es zu behalten (glaub ich aaber eher weniger der fall). zumindest hat mir dass der Rennleiter gesagt als ich bei der polizei mein 2 wöchiges 12er praktikum gemacht hab. (kann jetz natürlich von Bundesland zu bundesland anders sein denn => Polizei is Ländersache )
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wieso sollte sich der was einstecken? man hat ja einen Beleg, ist also leicht nachvollziehbar[/quote:33r555tb]

guten tag verkehrskontrolle sie waren blablabla das macht dann 170 euro wollen sie bar bezahlen? ach ja ohne quittung sinds nur noch 100 oh sie sind einverstanden wie schön!

nächste variante: blablalba das macht 200 euro. Sie bezahlen bar? ok. hier ist ihre quittung. ihc werde das ganze melden müssen. (er meldets nie der typ hat zwar die quittung aber die brauch er ja nich mehr weil keine post kommt und er sie wegschmeisst und der polizist hat den nie angehalten...ich glaub schon dass das geht aber wegen 20 euro riskiert das kein bulle)
ich glaub zwar dass sowas sher selten vorkommt aber ausschliessen würd ichs net
 
Alt 10.07.2006, 14:13:58   #15
MarkusN
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Wie Ärgert man einen Schweizer Polizisten, eine Anleitung:

"Kann ich das Ordnungsbussgeld gleich bar bezahlen? Quittung brauch' ich nicht. "
 
 

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