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#1 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Dornbirn
Alter: 41
Beiträge: 1.366
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wie ist es eigentlich, wenn ich eine Verkehrwidrigkeit in Deutschland begehe, und nicht Deutscher Staatsbürger bin? Ich rede hier von Vergehen, die Punkte (in Flensburg) geben würden. Bekommt der dann "nur" die Geldstrafe verrechnet, oder wird pro Punkt noch jeweils zusätzlich noch was kassiert oder wie läuft das?
Um Antworten wär ich dankbar...............da ich in nächster Zeit das eine oder andre mal nach Deutschland fahre. Soll hier noch so rauskommen dass ichs drauf anleg eine VerkehrsRegel zu brechen, aber ich informier grundsätzlich über die jeweiligen Begebenheiten vom Land ich das ich fahre (andre Länder ----> andre Strafen)
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2 "Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg" |
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#2 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Dornbirn
Alter: 41
Beiträge: 1.366
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Ja und wie komm ich dann heim? da muss es doch andre Lösungen auch geben. Reicht doch wenn sie meine Personalien haben, oder nicht?
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2 "Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg" |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Nur Verkehrssünder aus nicht-EU-Ländern die die volle Geldstrafe nicht cash entrichten können müssen im Zweifel ihren Fahrbaren Untersatzt abgeben. Wie nun das genaue abkommen zwischen D und A aussieht weiss ich nicht aber mal ein anderer Fall:
Ein Bekannter von mir war dienstlich mit hiesigem Dienstwagen in Italien unterwegs und tappte erheblich in die Radarfalle. Das Ticket wurde nach Deutschland zugestellt und so behandelt als wäre er hier geblitzt worden (sprich Punktevergabe + Fahrverbot) lediglich die Geldstrafe war deutlich höher und wurde nach römischen Recht geahndet. Eventuell gibt es vergleichbare Vereinbarungen zwischen unseren Ländern. Ich würde es wirklich nicht drauf ankommen lassen. Es gibt genug Autobahnstücke in D wo du richtig fliegen lassen kannst und die GS für ne Weile auf Vollgas setzen kannst! |
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#4 | |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Dornbirn
Alter: 41
Beiträge: 1.366
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Zitat:
Ich wills ja nicht drauf anlegen, dafür ist mir auch das Geld viel zu schade. Es intressiert mich nur allgemein, weil von Land zu Land zum teil echt grosse unterschiede sind
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2 "Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg" |
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#5 |
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Friedenstaube
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Düsseldorf & Aachen
Beiträge: 1.006
Baujahr: 99
Kilometer: 36tsd.
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solange da keine komischen Ziffern in Roten Kreisen sind, darfste so schnell fahren.
Aber ihr, die inner Fahrschule wart müsst sowas ja wissen Ich wurde ja mim Lappen geboren, und konnte mir den ganzen scheiss sparren Anders in Holland : ich bin da heute 500 km gefahren, und irgendiwe hatte ich das gefühl das erlaubte maximaltempo wären 120 gewesen
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Warum ich 50 Kilo Semtex Unter der Verkleidung spazieren fahre ? Ganz easy: Weil Marschflugkörper weder Zulassung noch Kennzeichen benötigen! Sport ist Mord, meine Damen! - Wenn nicht, will ich garkein Sportler mehr sein. |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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HIER kannste dir anschauen, was du wofür bezahlen musst... relativ gesehen zu anderen europäischen Ländern sind die Strafen eher gering, was Geschwindigkeitsübertretungen angeht.
Fährst du so schnell, dass ein Fahrverbot ausgesprochen würde, glaubich bekommst du ein auf Deutschland beschränktes Fahrverbot, nagel mich aber nich drauf fest. Wenn ich mich nicht irre, bekommst du für kleinere Vergehen sogar n eigenes Punktekonto, sind wir nicht großzügig? *g* |
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#7 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
wie sollen die dann das ganze geld cash kassieren? |
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#8 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.09.2005
Ort: Österreich
Beiträge: 104
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Für solche Fragen hat der ÖAMTC immer eine Antwort parat: http://www.oeamtc.at/queries/laender/qu ... rch=Suchen
"Tipp des Verkehrsjuristen: Auf deutschen Autobahnen ist das Hängenbleiben aus Benzinmangel strafbar. Autofahrer, die mit ihrem Eiskratzer lediglich für einen schmalen Sehschlitz auf der Frontscheibe ihres Wagens sorgen, müssen mit einer Strafe von bis zu € 260.- rechnen. Zwischen Deutschland und Österreich gibt es ein Abkommen, das eine Vollstreckung von Verkehrsstrafen ab 25 € ermöglicht. Daher warnen die ÖAMTC Juristen eindringlich, auf die jeweiligen Verkehrsbestimmungen Rücksicht zu nehmen und sich nicht in der falschen Sicherheit zu wiegen, dass die Geldstrafen in Österreich nicht eingehoben werden können." |
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#10 | ||
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Dornbirn
Alter: 41
Beiträge: 1.366
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Zitat:
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#11 |
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Gast
Beiträge: n/a
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korrektIm "leicht bürokratisch angehauchtem" Deutschland gibt es für alles Belege und Quittungen. Das findet man in dieser Form und Fülle in keinem anderen Land auf dieser Welt. Gleiches gilt übrigens für Normen und Vorgaben... |
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#12 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Dornbirn
Alter: 41
Beiträge: 1.366
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Aber dicht gefolgt von Österreich
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2 "Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg" |
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#13 | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Erkrath - Fundort des Neandertalers
Alter: 65
Beiträge: 2.386
Baujahr: 1993
Kilometer: 47.000
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Zitat:
Gruß Uwe
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93er GS im Telefonica Design _________________ Errare humanum est, in errore perseverare stultum. |
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#14 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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[quote=In Flames]
Zitat:
guten tag verkehrskontrolle sie waren blablabla das macht dann 170 euro wollen sie bar bezahlen? ach ja ohne quittung sinds nur noch 100 nächste variante: blablalba das macht 200 euro. Sie bezahlen bar? ok. hier ist ihre quittung. ihc werde das ganze melden müssen. (er meldets nie der typ hat zwar die quittung aber die brauch er ja nich mehr weil keine post kommt und er sie wegschmeisst und der polizist hat den nie angehalten...ich glaub schon dass das geht aber wegen 20 euro riskiert das kein bulle) ich glaub zwar dass sowas sher selten vorkommt aber ausschliessen würd ichs net |
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#15 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wie Ärgert man einen Schweizer Polizisten, eine Anleitung:
"Kann ich das Ordnungsbussgeld gleich bar bezahlen? Quittung brauch' ich nicht. |
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