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Alt 26.06.2006, 22:15:36   #1
Eleven7
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Beiträge: 866
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Hallo erstmal!

Ich muss bei meiner ZX6r(´95) das Zündschloss ausbauen, da Schloss ausgelutscht und nichtmehr zu gebrauchen. Da originale Schlosssätze saumäßig teuer sind, dachte ich, man könnte ja ein Schloss eines anderen Moppeds nehmen.

--->Frage1: Kann man einfach so ein Schloss eines anderen Motorradtyps einbauen? (bezogen auf TÜV, Stvo)

Da das Schloss dann wahrscheinlich nicht in die Halterung passt, wird es wohl irgendwie irgendwo anders befestigt werden.

Frage2: Muss das Zündschloss an der dafür vorgesehenen Stelle sein, oder darf man es verändern?Wohin ist erstmal egal... (TÜV/STVO)

Frage3: Muss man einen Schlosswechsel eintragen?

Frage4: Ist eine Lenkradsperre Pflicht?

Frage5: Kennt jemand ein kompatibles Schloss? ZRX, ZXR, ZX7/9/10R?

Danke!
Eleven7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2006, 06:29:43   #2
In Flames
Stammtisch Bodensee
 
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Ort: Dornbirn
Alter: 41
Beiträge: 1.366
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das Lenkradschloss Pflicht ist bezweifel ich nicht (auch im eigenen Interesse des Motorradhalters) aber dass man das beim TÜV wirklich überprüfen würde wär mir neu
__________________
GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft
Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2

"Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg"
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Alt 27.06.2006, 12:18:57   #3
Wouka
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mein Kollege fährt ne Enduro die gar kein Schloss hat.. der macht halt dann immer en Schloß an die Scheibenbremse...
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Alt 27.06.2006, 12:55:03   #4
Herzog
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Beiträge: n/a
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Aber es gibt durchaus die Möglichkeit ein Bremsscheibenschloss anstatt eines Lenkradschlosses einzutragen...
Hängt primär vom TÜV ab, geht zB aber nicht anders wenn du dir ne andere Gabelbrücke fertigen lässt/kaufst.

Also illegal ist es nicht unbedingt.
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Alt 27.06.2006, 20:32:15   #5
akki
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Beiträge: n/a
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Wie wäre es denn wenn ich einen nagelneuen Rahmen kaufen würde und wollte den neuen mit meiner alten nummer versehen?
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