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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.03.2005
Ort: NRW
Alter: 62
Beiträge: 726
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Hallöli,
gehört das in Allgemeines, Touren oder OffTopic? Hat zumindest mit Motorrad Allgemein zu tun ... Heute um 9 Uhr los zu einer 4 stündigen Sauerlandtour. Oft freie Straßen gehabt. Dann in Meschede: Ein Typ vor mir der meint 50 km/h wäre Höchstgeschwindigkeit. Also fährt er (laut meinem Tacho) 45 km/h. NERV! Ortsausgangsschild. Gleichzeitig: Schild "50 km/h". Keine geschlossene Ortschaft mehr; also ist's nicht ganz so schlimm - und ich will ja auch nur die Toleranzgrenzen ausschöpfen! Gegenspur frei, also Blinker, dritten Gang hochziehen, Motor heult auf, ich schieße vorbei, Blinker, einscheren mit viel Schräglage, bremsen (denn ich will ja nur Tacho 60 fahren). Und was sehe ich da? Unsere Kleinen Grünen Freunde vom Trachtenverein! Runter auf Tacho 55. Und? Kelle? Keine Kelle? KEINE KELLE! Die beiden Gesetzeshüter unterhielten sich zwar (anscheinend über mich), aber die nette junge Dame am Messgerät hatte wohl keinen verwertbaren Wert. Ich war beim Überholen zwar etwas lauter trotz Originalauspuff, aber beim korrekten Überholmaneuver war die Geschwindigkeit wohl nicht mit einem bestimmten Wert messbar. Hoffe euch geht's genauso - solange ihr nur die Toleranzen ausschöpft! Gruß Andreas |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wo wir grad wieder bei dem Thema sind:
Hatte ja vor ner weile nen Thread gemacht wegen "Ab welcher Überschreitung Führerschien weg in der Probezeit" Am ende kam dabei rum, dass es innerorts größergleich 21kmh drüber und außerorts größergleich 31kmh drüber sei. Jetzt ist aber eine gewissen Person ausm Forum mit 22 drüber geblitzt worden in einer 70Zone und kriegt so viel ich das mitbekommen hab schon nen Punkt - somit wär ja der Führerschein weg. Also stimmt das wohl nicht? Hat irgendwer konkrete Infos dadrüber was nun wirklich der Fall ist? |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wenn er noch in der Probezeit is bekommt er ne nachschulung! und den punkt! Erst ab 31k/mh ist der lappen weg! Auch innerorts!
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 04.07.2003
Ort: Köln
Alter: 42
Beiträge: 275
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Innerorts:
bis 10 km/h 15 € 11 bis 15 km/h 25 € 16 bis 20 km/h 35 € 21 bis 25 km/h 50 € * 26 bis 30 km/h 60 € *** 31 bis 40 km/h 100 € *** 1 Monat weg 41 bis 50 km/h 125 € **** 1 Monat weg 51 bis 60 km/h 175 € **** 2 Monate weg 61 bis 70 km/h 300 € **** 3 Monate weg über 70 km/h 425 € **** 3 Monate weg Außerorts: bis 10 km/h 10 € 11 bis 15 km/h 20 € 16 bis 20 km/h 30 € 21 bis 25 km/h 40 € * 26 bis 30 km/h 50 € *** 31 bis 40 km/h 75 € *** 41 bis 50 km/h 100 € **** 1 Monat weg 51 bis 60 km/h 150 € **** 1 Monat weg 61 bis 70 km/h 275 € **** 2 Monate weg über 70 km/h 375 € **** 3 Monate weg Probezeit: Bereits ein erster schwerer Verstoß gegen die Verkehrsregeln, wozu alle Straftaten zählen, aber auch schwere Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h, haben verwaltungsrechtliche Konsequenzen: Der Fahranfänger muß auf eigene Kosten eine Nachschulung absolvieren, die nur von bestimmten Fahrschulen durchgeführt wird. Gleiches gilt, wenn der Führerschein-Neuling zwei leichtere Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Nimmt er nicht an der Nachschulung teil, so entzieht ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Mit dieser Maßnahme erlischt nicht nur die Klasse, mit der er die Verkehrsverstöße begangen hat, sondern die gesamte Fahrerlaubnis. Weitere Konsequenzen Fahranfänger, die bereits eine Nachschulung absolviert haben und in der restlichen Probezeit einen weiteren schwerwiegenden oder zwei leichtere Verstöße begehen, müssen eine neue Führerscheinprüfung machen. Die Perspektiven Ab Anfang nächsten Jahres wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, wenn sich der Betreffende nicht bewährt hat. Die im Zuge der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossene Neuregelung sieht als erste Maßnahme bei Nichtbestehen der Probezeit ein Aufbauseminar vor. Bei einem weiteren Verstoß erteilt die Behörde eine schriftliche Verwarnung, die mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung verbunden ist. Begeht der Betroffene danach ein weiteres Verkehrsdelikt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist dann frühestens drei Monate nach Entziehung der Fahrerlaubnis und unter Nachweis einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung möglich
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MfG Marc http://www.500xtrem.de Wir sind wieder in der ersten Liga! 1.FC Köln allez allez! AchtColaAchtBier |
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#5 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.10.2004
Alter: 39
Beiträge: 558
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
Ort: 52249 Eschweiler
Alter: 60
Beiträge: 5.336
Baujahr: 1991
Kilometer: 49.000
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Man soll es nicht glauben, aber ich habe heute auf unserer Eifelrundfahrt (wo keine Kurve schneller als 30 km/h gefahren wurde) auch eine Knolle bekommen.
War gerade mal ein Stück voraus gefahren (Waldstück, fast freie Sicht) 50 erlaubt und da springt plötzlich ein grünes Männchen auf die Strasse und winkt mich ran ... Ich habe sie mit 70 km/h gelasert, das macht 30 €, die können sie mit Kredit oder EC karte beim Kollegen bezahlen (der aber noch ein Auto vor uns am kassieren war). Der grüne stellt sich wieder an seinem Baum und selbst killed2 hat ihn erst nach 10 min gesehen (die anderen haben natürlich artig auf mich gewartet
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 04.07.2003
Ort: Köln
Alter: 42
Beiträge: 275
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Also ich würde nur einmal die Toleranzen ausnützen.
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MfG Marc http://www.500xtrem.de Wir sind wieder in der ersten Liga! 1.FC Köln allez allez! AchtColaAchtBier |
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Mich haben sie die Tage auch erwischt ...
Grmbl, für 35Euro hätten die mir das Beweisfoto wenigstens in Farbe und Hochglanz schicken können und nicht diesen billigen Flatter S/W Ausdruck... |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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So sind sie halt! Sparen wo man kann!
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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nur wenn es interessiert:
als student bekommt 50% aufs bußgeld (weiß ich aufs eigener erfahrung |
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#11 | ||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.07.2005
Alter: 42
Beiträge: 1.266
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Zitat:
Können Starrenkasten eig. Motorräder blitzen? Blitzen schon aber nicht zuordnen, weil Nr. Schild nicht zu sehen ist, oder? Also kann man nur "live" erwischt werden, oder? *g*
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#12 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.03.2005
Ort: NRW
Alter: 62
Beiträge: 726
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Hallo Dj3K,
gestern bei Schwerte habe ich einen Starenkasten gesehen, der "verkehrt herum" stand. Glaube kaum, dass der die Gegenfahrbahn fotographiert ... In England wird grundsätzlich von hinten fotographiert. Dort ist auch der Halter dran - falls er keinen anderen Fahrer präsentieren kann. Gruß Andreas |
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.09.2003
Ort: Düren
Alter: 43
Beiträge: 4.559
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doch, der blitzt die Gegenfahrbahn, hab noch nich erlebt dass in D von hinten geblitzdingst wird !
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No one can destroy the metal The metal will strike you down with a vicious blow We are the vanquished foes of the metal We tried to win for why we do not know - Tenacious D |
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#14 | ||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.07.2005
Alter: 42
Beiträge: 1.266
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Zitat:
Pro: Man würde JEDEN erwischen, auch Motorradfahrer contra: autofahrer können leugnen am steuer gewesen zu sein, weil man das auf dem Bild dann ja net erkennen kann ...
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Zitat:
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#15 |
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Stammtisch Franken
Registriert seit: 26.01.2005
Ort: Nürnberg
Alter: 43
Beiträge: 873
Baujahr: 1995
Kilometer: 64000
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Ist definitiv so, wie DM es schreibt. Musst nur mal auf die Fahrbahn schauen, da sind auf jeder Straßenseite Kontakte, aber nur auf einer Seite steht der Blitzer. Der kann dann nach gusto in die entsprechende Richtung gedreht werden (allerdings dann auch nur in selbige blitzen!).
Kenn ich von zu Hause, in Brandenburg wird ja viel mehr geblitzt als hier in Bayern... |
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#16 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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#17 | |||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.07.2005
Alter: 42
Beiträge: 1.266
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Zitat:
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#18 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ahso. Hab da mal einen Link zum Thema:
http://www.fighters-forum.de/phpBB2/vie ... hp?t=18997 Die beste Antwort kommt von Sledge |
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#19 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
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Zitat:
Cherry
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart. |
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#20 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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#21 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Weil noch hab ich nicht bezahlt ;D |
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#22 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich wurde schon von hinten geblitzt und von vorne in -----> BAYERN
war beschissen 19km7h drüber gewesen in ner 50 kurve und die standen genau hinter der kurve |
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#23 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Also merken - nur bei WIRKLICH freier Sicht nach vorn mehr als 20 drüber - am besten gar nicht. Werd ich schon noch ien Jahr durchhalten
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#24 |
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Gast
Beiträge: n/a
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wie ist das eigentlich wenn man in der probezeit ist und 27km/h zu schnell fuhr und erstmal nicht auf den strafzettel antwortet sondern wartet....kann das konsequenzen haben ? man kann ja sagen er ging in der vielen hauspost unter...was hat das für foglen ?
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#25 |
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Stammtisch Hamburg
Registriert seit: 08.06.2005
Ort: Hamburg - Eilbek
Alter: 42
Beiträge: 2.427
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irgendwann wirst du wahrscheinlich besuch und noch mehr ärger bekommen...
verstehe immer nicht warum viele nicht zu dem falschen stehen, was sie getan haben |
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#26 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Zitat:
Keinen Widerspruch einzulegen, ist quasi ein Geständnis
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Ich darf das! |
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#27 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich musste wirklich nur die hälfte vom bußgeld bezahlen. Musste denen aber mein Studentenauswei zufaxen. Füherschein war aber trotzdem für nen ganzen Monat weg. Ist mir mit dem Auto passiert. bin mit 135 in eine 80er Baustelle auf der Dosenbahn gefahren
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#28 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Wiederspruch kannste ja nur einlegen, wenn Du es wirklich nicht warst. |
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#29 |
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Gast
Beiträge: n/a
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der letzte beitrag sagt mein denken ....
eine ANTWORT...wenn da nur steht "äh ich wars nicht!!!!,ich schwöre lan" ist ein schuldbekenntnis....FERTIG...wenn man nichts sagt - was soll kommen ? glaubt ihr immer noch was man euch als kleiner kinder sagte ? "ess deinen brei aus,sonst kommste ins gefänig zu den bösen männern" die können dir noch ne mahnung senden ... wenn sie das tun haben sie echt was in der hand !glaubste die komm und holen dich ab und du kommst in uhaft weil du zu schnell warst ?! die könn dich zu nix zwingen...nur per brief mahnen...ich denke hier wird die türkei mit deutschland verwechselt ... |
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#30 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
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Zitat:
Träum weiter. Cherry
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GS91 98-01, 17-45 Mm / GS97 01-?, 10-55 Mm Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart. |
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#31 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.09.2003
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Alter: 43
Beiträge: 4.559
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das ist wie bei den UN-Waffenkontrollen ! Wenn Kim-Jong Ill nicht kooperiert schreiben die dem einen ganz bösen Brief in dem steht wie böse sie sind !
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#32 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 02.12.2004
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Baujahr: 1996
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Zitat:
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There’s a hole in the world like a great black pit, that’s filled with people who are filled with shit. |
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#33 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.03.2005
Ort: NRW
Alter: 62
Beiträge: 726
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Meint ihr nicht, dass derjenige der ständig seine Knöllhen nicht bezahlt irgendwann im Polizeicomputer landet?
Die mögen kein Kommando losschicken; aber wehe bei der nächsten allgemeinen Verkehrskontrolle. Abgesehen davon braucht man nur an den richtigen Staatsanwalt zu geraten. Gruß Andreas |
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#34 | |
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Gast
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