Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reifenfabrikatsbindung
Hansafan1985
26.11.2007, 17:48:23
Mir ist im Zuge des Reifenwechsels folgendes Problem unklar:
Laut Zulassung muss ich die Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten.
Da steht aber nur die Reifengröße. Meinen die also die Standardbereifung? Woher wollen die das von der Rennleitung dann wissen, welchen Reifen ich fahren muss?
Dann hab ich noch was von einer Reifenunabhängigkeitsbescheinigung gehört, die man beim Reifenhersteller bekommt, falls man doch andere Reifen fahren will.
Bin irgentwie leicht confused und würde gern wissen, wie ihr das handhabt!
Mfg der Hansafan
Saugwurmmensch
26.11.2007, 17:55:39
Das wissen die Rennleiter nicht und können sie auch nicht wissen.
Afaik gibt es auch nur noch sehr selten Fabrikatsbindungen.
Sofern die Dimensionen mit denen im Brief übereinstimmen, wird da keiner was sagen.
Wenn man 100% Ruhe haben will, kann man sich beim Hersteller (manchmal auch beim Reifenhändler) die entsprechende Reifenfreigabe holen.
Hansafan1985
26.11.2007, 18:00:46
Wie siehts aus, wenn ich vorn und hinten unterschiedliche Hersteller habe?
Saugwurmmensch
26.11.2007, 18:06:39
Wenn deine Papiere nicht sagen: "Bereifung vorne und hinten nur von einem hersteller zulässig", wirst du dann wohl 2 Freigaben brauchen.
hab grad nochmal nachgelesen: für Autos gibt es keine Fabrikationsbindung mehr, für Motorräder aber schon.
Da aber die Reifenhersteller die Freigaben ausstellen dürfen (und nicht nur der Fahrzeughersteller) ist das kein großes Problem.
Einfach mal auf der Herstellerhomepage schauen oder den Reifenhändler fragen (soll es auch bei Onlinehändlern geben).
Eagle
27.11.2007, 17:20:17
Wenn du das Gutachten brauchst aus dem hervorgeht, dass bei der GS 500 nur die Größe, nicht aber der Hersteller vorgeschrieben ist, kann ich's dir zumailen.
Gruß Uwe
Rocky
29.01.2008, 15:07:05
Eine Reifenfabrikatsbindung besteht nur wenn selbige in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist .
Steht da aber nur die Größe darfst du alles in dieser Dimension auch fahren , ganz egal ob von x oder von y.
Mischbereifung ist dabei nur innerhalb der selben Achse unzulässig , das ist aber beim Mopped uninteressant da du ja sowieso nur ein Rad pro Achse montiert hast.
Marken/Modell-Bindung ist heute bei vielen Maschinen/Herstellern Standard .
Fährst du ein entsprechendes Fabrikat musst du eine modellbezogene Reifenfreigabe-Bescheinigung des Herstellers mitführen falls du einen nicht eingetragenen Pneu benutzen möchtest ( die Jungs von der Rennleitung wollen was zu lesen haben).
majestic_morpheus
29.01.2008, 16:00:21
Eine Reifenfabrikatsbindung besteht nur wenn selbige in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist .
Na ja, im neuen Schein ist das so nicht mehr. Da steht oft einfach nur pauschal "Reifenfabrikatsbindung laut Hersteller beachten", unabhängig davon, ob es eine gibt oder nicht.
Hansafan1985
29.01.2008, 16:38:28
Das heißt ich kann fahren was ich will...?!
majestic_morpheus
29.01.2008, 16:50:38
Solange Dimensionen, Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex stimmen, ja. Suzuki bietet auf seiner Website den Download der Freigaben an (Infocenter -> Reifen), bei der GM 51 B sind keine Hersteller eingetragen.
berndy
18.03.2008, 18:45:19
Eine Reifenfabrikatsbindung besteht nur wenn selbige in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist .
Steht da aber nur die Größe darfst du alles in dieser Dimension auch fahren , ganz egal ob von x oder von y.
Mischbereifung ist dabei nur innerhalb der selben Achse unzulässig , das ist aber beim Mopped uninteressant da du ja sowieso nur ein Rad pro Achse montiert hast.
Marken/Modell-Bindung ist heute bei vielen Maschinen/Herstellern Standard .
Fährst du ein entsprechendes Fabrikat musst du eine modellbezogene Reifenfreigabe-Bescheinigung des Herstellers mitführen falls du einen nicht eingetragenen Pneu benutzen möchtest ( die Jungs von der Rennleitung wollen was zu lesen haben).
Wenn wir schon dabei sind: Unter Mischbereifung ist das Verwenden zweier verschiedener Reifenabauarten, also Diagonal- und Radialreifen auf einer Achse gemeint. Wer rechts den Reifen der Marke X oder des Profils A und links den Hersteller Z oder Profil B verwendet wird nicht belangt, sofern beide Reifen von ihrer Größe und ihrer Bauaurt, eben Radial- oder Diagonalreifen gleich sind. Das Profil spielt dabei keine Rolle. Auch Sommer- und Winterreifen auf einer Achse gehen.
Dass ein solcher Reifenmix nicht sinnvoll ist und manchmal vll auch gefährlich sein kann, sei mal dahingestellt.
Rechtlich zulässig ist es aber.
Poldi
26.03.2008, 09:35:31
Was muss ich denn dabeihaben wenn in den papieren reifenfabrikatsbindung laut hersteller beachten steht. Ich könnt ja net ma beweisen daß meine reifen serienmäßig vom händler drauf warn.
Saugwurmmensch
26.03.2008, 10:58:19
In den Seriendimensionen brauchst du nichts dabei haben.
Die Beweislast liegt afaik bei der Rennleitung und inwiefern die zB am Sonntag Nachmittag herausbekommen welche Reifen du fahren darfst und welche nicht ist fraglich.
Brauchst dir da also keine Sorgen machen.
Zur Gewissensberuhigung könntest du beim Hersteller deiner Reifen nach einer Freigabe fragen.
majestic_morpheus
26.03.2008, 15:44:00
Zur Gewissensberuhigung könntest du beim Hersteller deiner Reifen nach einer Freigabe fragen.
..oder bei Suzuki auf der Homepage downloaden und vom Händler abstempeln lassen.
Nötig ist das jedoch nicht, solange nicht explizit spezielle Reifen in deinen Papieren eingetragen sind und die montierten Reifen in Größe und Bauform mit den Angaben in den Papieren übereinstimmen.
Btw: Die GS hat überhaupt keine Beschränkungen, alle Reifen der richtigen Dimension dürfen gefahren werden.
Hansafan1985
26.03.2008, 15:53:53
Ich hab hier in Berlin bei 3 versch. Tüvern gefragt, obs möglich ist, vorn und hinten unterschiedliche Hersteller zu fahren und alle haben gesagt, dass es Mischbereifung sei und damit verboten ist, ich also keinen TÜV bekomme, es sei denn ich lass es abnehmen und eintragen.
Laut Berndys Defintion wärs ja keine Mischbereifung. Warum erzählen die son Quatsch?
majestic_morpheus
26.03.2008, 16:00:25
Warum erzählen die son Quatsch?
Weil es bis vor kurzem noch so war, dass Motorräder vorn und hinten nur Reifen eines Herstellers haben dürfen. Dies hat sich mit der EU mittlerweile jedoch erledigt.
Ich würde trotzdem niemals unterschiedliche Reifentypen aufziehen, dazu sind die Eigenschaften der Reifen zu verschieden.
ralle
27.03.2008, 09:42:21
Also ich war am Dienstag bei DEKRA (nicht wegen HU) und hab den Dipl.Ing. mal wegen Reifenbindung gefragt der hat mir gesagt das nur noch die grösse die in den Papieren eingetragen ist stimmen muss.
Und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht nötig ist.
majestic_morpheus
27.03.2008, 10:31:01
Also ich war am Dienstag bei DEKRA (nicht wegen HU) und hab den Dipl.Ing. mal wegen Reifenbindung gefragt der hat mir gesagt das nur noch die grösse die in den Papieren eingetragen ist stimmen muss.
Und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht nötig ist.
Bei der GS stimmt das. Andere Motorräder haben aber Reifenbindungen oder Reifenfabrikatsbindungen. Will man einen anderen Reifen aufziehen, benötigt man eine Freigabe vom Reifen- oder vom Motorradhersteller.
Rocky
28.03.2008, 13:01:12
Warum erzählen die son Quatsch?
...nach meinen Erfahrungen waren die Bestimmungen in der BRD schon immer so wie sie "Berndy" ausführlich beschrieben hat .
Als Mischbereifung bezeichnet man nur die Reifen unterschiedlicher Bauart Diagonal/Radial auf der selben Achse (Hersteller oder Art des Profils spielen keine Rolle )
Motorräder haben aber per Definition immer nur ein Rad pro Achse montiert , also ist Mischbereifung faktisch unmöglich
(bei Gespannen kenne ich mich nicht aus )
1986 ist ein guter Freund von mir , mit meiner Enduro tödlich verunglückt , worauf ein Gutachter die Maschine (DR 250s) gründlich untersucht hat .
Vorne war ein grobstolliger 3.00- 21 Zoll Bridgestone montiert , Hinten ein tourentauglicher 4.00-18 Zoll Metzeler und es gab keinerlei Beanstandung .
Die Graukittel die du erwischt hast , hatten einfach keine Ahnung weil sich viele von denen ausschließlich mit Lastern und Dosen beschäftigen .
Hansafan1985
28.03.2008, 13:08:32
Wozu steht dann der Zusatz 'Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten' in der Zulassung.
Macht doch keinen Sinn, wenn man nur die Größe beachten muss.
majestic_morpheus
28.03.2008, 13:12:57
...nach meinen Erfahrungen waren die Bestimmungen in der BRD schon immer so wie sie "Berndy" ausführlich beschrieben hat .
Binsch mir jetzt gar nicht mehr so sicher. Entweder war das in der DDR unzulässig (Mangels Auswahl eine unsinnige Regelung...) oder ein Märchen hält sich hartnäckig in den Köpfen fest (wäre ja auch nichts neues).
majestic_morpheus
28.03.2008, 13:16:53
Wozu steht dann der Zusatz 'Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten' in der Zulassung.
Macht doch keinen Sinn, wenn man nur die Größe beachten muss.
Weil es die Damen in der Zulassungsstelle so gerne reinschreiben... :wink:
Im Ernst: Ich stelle mir vor, dass es für die Zulassungsstelle zu aufwändig wäre, für jedes Modell zu prüfen ob eine Reifenfabrikatsbindung vorliegt oder nicht (das ändert sich sogar innerhalb von Modellreihen über die Bauzeit). Deshalb verweißt man mit diesem Eintrag standardmäßig auf die Betriebserlaubnis.
Rocky
28.03.2008, 13:44:57
Entweder war das in der DDR unzulässig (Mangels Auswahl eine unsinnige Regelung...) oder ein Märchen hält sich hartnäckig in den Köpfen fest (wäre ja auch nichts neues).
...das Gerücht das man vorn und hinten den gleichen Hersteller verwenden sollte , gab es bei uns auch .
Es wurde gerne von Reifenhändlern in die Welt gesetzt , und entsprang bei uns vermutlich einer anderen Motivation , als der derselben Branche in Karl-Marx-Stadt .
majestic_morpheus
28.03.2008, 13:52:48
Karl-Marx-Stadt .
:mrgreen: :mrgreen:
Der Nischel* steht noch...
*) mehr oder weniger liebevolle Umschreibung für das Karl-Marx-Monument (http://de.wikipedia.org/wiki/Karl-Marx-Kopf), einem Chemnitzer Wahrzeichen
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