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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kennzeichen von hinten Schwarz ansprühen? erlaubt?


King_flipflop
01.04.2008, 15:10:25
Hy an alle die mir diese Frage kurtz und bündig beantworten können.
Ich hab ne streetfighter kennzeichenhalterung bei mir dran und würd halt nun gern wissen (aus optik gründen) ob es erlaubt ist sein Kennzeichen von hinten schwarz anzusprühen oder gibt es da stress mit der Rennleitung?

Frag mich halt ob man am Kennzeichen überhaupt was machen darf.

Wär echt cool wenn es schnell eine Antwort gibt

MFG

Eagle
01.04.2008, 15:17:09
Warum solltest du die Rückseite nicht schwarz lackieren dürfen? Die Lesbarkeit deines Kennzeichens ändert sich dadurch doch nicht.

Die Beschaffenheit der Kennzeichenrückseite ist in der StVZO nicht geregelt (s. § 60 StVZO - Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen).

Saugwurmmensch
01.04.2008, 15:46:17
Allerdings ist das Kennzeichen nicht als Spritzschutz zulässig.
Um also wirklich STZO-konform zu sein, holst du dir am besten eine Aluplatte aus dem Baumarkt, schneidest die auf Kennzeichengröße zureccht und schraubst die hinters Nummernschild.
Das Teil kannst du dann auch nach Belieben schwarz anmalen.

btw: vor ca Bj 1997 ist die GS nicht nach EG-Recht zugelassen und muss laut STVZO ab 150mm über der Radachse einen Spritzschutz haben.

King_flipflop
01.04.2008, 21:49:31
Vielen dank für die Antworten! Ihr habt mir damit echt weiter geholfen.

tschulian
01.04.2008, 21:51:44
bei den ganzen cross oder enduros is es ja auch schwarz ;)

CorollaTuningFreak
02.04.2008, 06:45:40
Hi! Habe mal eine Frage es steht in meinen Papieren drinnen das die Handelsbezeichnung "GS 500 EU" heißt. Heißt das jetzt das sie nach EG-Recht zugelassen ist?
Wenn nein woran kann ich das erkennen oder ablesen?
Baujahr: ´91

majestic_morpheus
02.04.2008, 08:04:37
Das EU hat nichts mit der Europäischen Union zu tun, BJ 91 ist noch nicht nach EG-Recht zugelassen, du kannst allerdings einzelne Sachen (Beleuchtungsanlage, Spritzschutz) auf EG-Recht umtragen lassen.

CorollaTuningFreak
02.04.2008, 11:01:03
Das EU hat nichts mit der Europäischen Union zu tun, BJ 91 ist noch nicht nach EG-Recht zugelassen, du kannst allerdings einzelne Sachen (Beleuchtungsanlage, Spritzschutz) auf EG-Recht umtragen lassen.

Spritzschutz leider nicht mehr vorhanden, musste einer Streetfighter Kennzeichenhalterung weichen.

majestic_morpheus
02.04.2008, 13:27:37
Spritzschutz leider nicht mehr vorhanden, musste einer Streetfighter Kennzeichenhalterung weichen.
Ein Grund mehr, das umtragen zu lassen, da die EG nur einen ausreichenden Spritzschutz vorschreibt. Die STVzO verlangt einen Höchstabstand von 150mm über der Hinterradachse.

CorollaTuningFreak
02.04.2008, 13:54:02
inwiefern umtragen? gehe ich zum TÜV und sage das die Maschine auf EG-Recht umgetragen werden soll und die wissen dann was zu tun ist?
Muss ich vor umtragung noch was beachten/umbauen?
kostet mich dann 35€ oder?

majestic_morpheus
03.04.2008, 07:48:54
Die tragen nicht das ganze Mopped auf EG-Recht um, sondern nur einzelne Sachen.

overfloh
04.04.2008, 01:04:35
also dat is doch jetzt mal wieder schweinerei von der feinsten sorte...
ich würd mir da gar kein kopp drum machen, von wegen nach eg-recht umtragen lassen.
wird ja wohl kaum n polizist sagen: oh ihr bike wurde 1 jahr zu früh zu gelassen, jetzt brauchen sie aber noch n plastik-schild bis kurz unterm boden, optimaler weise noch mit franzeln dran zum strasse fegen :evil:
und ich seh auch absolut nicht ein denen 30 euro in den rachen zu werfen, wo überhaupt kein bisschen - noch nicht einmal im ansatz - gegenleistung gegenübersteht !
es ist ja nicht so, als ob dat wat relevantes wie ne leistungsänderung wäre...

ganz anders sieht die sache natürlich aus, wenn du ne schöne racing-tüte fährst. da solls ja auch leute geben die dir wegen jeder kleinigkeit ans bein pissen wollen.