Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entdrosseln vs. Bürokratie
der Jo
13.08.2008, 15:07:10
Hallo,
Ich will diese Woche meine 92er entdrosseln, was muss ich dann im Anschluss an bürokratischem Zeugs erledigen???
versicherung melden weiß ich, zum TÜV fahren auch und im Schein eintragen lassen auch.
Aber was muss ich mitnehmen zum TÜV und kann der mir das im Schein eintragen??? Ich hab echt keine Ahnung :denkmalnach: ^^
MfG Jo
Eagle
13.08.2008, 15:15:18
Zum Tüv nimmst du das Entdrosselungsgutachten mit und ggf. die Rechnung für's Entdrosseln oder die Teile. Mit dem Wisch vom TÜV geht's dann zu deiner Versicherung. Dort wird dein Vertrag geändert und du bekommst eine neue Doppelkarte. Mit der Doppelkarte, dem Fahrzeugbrief, dem Fahrzeugschein und der TÜV-Bescheinigung geht's dann zum StVA. Dort bekommst du einen neuen Fahrzeugschein (heute heißt es ja Zulassungsbescheinigung Teil 1).
Gruß Uwe
Soulless
13.08.2008, 15:30:24
Vergiss nicht eine neue Versicherungsbestätigung(Doppelkarte) mitzunehmen, ich wurde grad vorgestern nochmal nach Hause geschickt deswegen. Schließlich müssen die ja ganz sicher sein, dass die Versicherung das Motorrad mit der höheren Leistung auch versichern will! Denen ist das egal, dass das Motorrad bei der Versicherung in der gleichen Klasse bleibt. *Kopfschüttel*
Den Fahrzeugbrief musst du auch mitnehmen, denn in diesem soll ja auch die Orginalleistung eingetragen werden.
Beim Entdosseln sollte der Tüv logischerweiße keine Probleme machen, kann aber je nach Prüfer trotzdem passieren! Sollte er aus unerklärlichen Gründen dir die Drosselung nicht austragen wollen, weil es nicht von einer Werkstatt erledigt wurde, dann geh zu einem andern Prüfer oder lass Dir von der Werkstatt deines Vertrauens bescheinigen, dass die Entdrosselung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
der Jo
13.08.2008, 15:46:22
kann ich mir das gutachten hier i-wo runterladen oder nur per mail??
und wie lange dauert das bis ich fahren darf??
Eagle
13.08.2008, 15:56:39
kann ich mir das gutachten hier i-wo runterladen oder nur per mail??
und wie lange dauert das bis ich fahren darf??
Schick mir mal deine Mailadresse per PN und gedulde dich anschließend bis ca. 19.00 Uhr.
:wink:
der Jo
13.08.2008, 16:03:13
WAAAaaaaaaas?????
So lange ! ! ! :mrgreen:
Pippo
14.08.2008, 18:12:05
Habs umgeschrieben in anderen Thread.
Nico0175
26.08.2008, 12:09:04
Doofe Frage am Rande:
Wo bekommt man ein Entdrosselungsgutachten her, wenn man die Entdrosselung selber durchgeführt hat?
Ich danke euch!
Saugwurmmensch
26.08.2008, 12:17:31
Das Gutachten bekommt man zB beim Suzukihändler.
Wenn der das aber nicht rausrücken will bekommst du es hier:
viewtopic.php?f=61&t=17008 (http://forum.gs-500.de/viewtopic.php?f=61&t=17008)
(nur keine Scheu, der Thread wurde erst kürzlich geleert ;))
Nico0175
26.08.2008, 12:27:09
Jo vielen Dank. Ich hatte mich schon gewundert :-)
zappience
01.09.2008, 00:00:28
Da bin ich ja mal gespannt, was die beim Amt dann sagen, wenn ich da ohne Doppelkarte hinkommen werde, weil die Karre eh schon auf 50PS versichert ist. Machte im Preis eh keinen Unterschied, da bin ich dann schon im Vorfeld gleich oben eingestiegen, weil sicher war, dass die entdrosselt wird. Oder habe ich nun keinen Versicherungsschutz, weil ich zuviel PS angeben habe? :)
Saugwurmmensch
01.09.2008, 09:57:28
Jede Abweichung von den der Versicherung gemeldeten Daten wird die Versicherung nutzen um dich bei Bedarf in vollen Regress zu nehmen.
Du solltest also unbedingt das angeben, was eingetragen ist!
majestic_morpheus
01.09.2008, 10:07:28
Jede Abweichung von den der Versicherung gemeldeten Daten wird die Versicherung nutzen um dich bei Bedarf in vollen Regress zu nehmen.
Du solltest also unbedingt das angeben, was eingetragen ist!
Ich glaube zwar nicht, dass die Versicherung damit Erfolg habe würde, aber gegen Regressforderungen vorzugehen bedeutet viel Ärger und kostenintensiven Rechtsstreit, den man sich doch gern ersparen möchte.
acidicX
01.09.2008, 10:11:42
komisch - meine Versicherung hat gesagt ich soll denen eine Kopie vom Fahrzeugschein schicken. Aber nach eurer Beschreibung krieg' ich den ja garnicht geändert ohne Versicherungsbestätigung?
WTF?
majestic_morpheus
01.09.2008, 10:24:30
Du kannst deiner Versicherung eine Kopie deiner TÜV-Abnahme-Bescheinigung schicken, die die offene/gedrosselte Leistung bestätigt. Mit der Versicherungsbescheinigung kannst du das dann beim Amt umtragen lassen.
acidicX
01.09.2008, 10:32:38
Hm - dann hat der Versicherungsheini wohl keine gute Ausbildung genossen. Der hat definitiv 100%ig Fahrzeugschein gesagt.
majestic_morpheus
01.09.2008, 10:44:27
Ruf den Heini doch mal an und erkläre ihm, dass du erst dann einen aktuellen FZG-Schein vorlegen kannst, wenn die Eintragung erfolgt ist - wozu du die Versicherung brauchst. Mal sehen, was ihm dann einfällt :twisted:
p.s.: Den TÜV-Wisch hatte ich zusätzlich zum FZG-Schein gedacht...
Nico0175
01.09.2008, 16:42:03
Hallo,
ich wollte gerade folgenden Link aufrufen wegen eines Entdrosselungsgutachtens.
viewtopic.php?f=61&t=17008
Leiden gibt es den Thread nicht mehr. Weiß jemand, warum? Oder gibts ne Alternative? Ich habe leider keine gefunden!
Danke schon mal.
Benni
01.09.2008, 16:43:03
viewtopic.php?f=69&t=33268 (http://forum.gs-500.de/viewtopic.php?f=69&t=33268)
zappience
01.09.2008, 17:47:53
Jede Abweichung von den der Versicherung gemeldeten Daten wird die Versicherung nutzen um dich bei Bedarf in vollen Regress zu nehmen.
Du solltest also unbedingt das angeben, was eingetragen ist!
Ich glaube zwar nicht, dass die Versicherung damit Erfolg habe würde, aber gegen Regressforderungen vorzugehen bedeutet viel Ärger und kostenintensiven Rechtsstreit, den man sich doch gern ersparen möchte.
Also tunlichst die Maschine entdrosseln lassen und sie mit 4 PS weniger versichern :) Mal schauen, ob ich da vielleicht jemanden in der Nähe findet, der mir dabei anleitend über die Schulter sehen kann.
Gampo
01.09.2008, 19:27:48
sagt mal, muss ne Drosselung auf jeden Fall im Fahrzeugschein eingetragen sein?
Bei mir steht da nämlich trotz Drosselung nix davon drin.
Der Vorbesitzer hat gesagt, die wär gedrosselt und im Fahrzeugschein stehen auch die 25kW drin.
Bei der Ummeldung auf mich, hat da auch keiner was gesagt. Aber ich dachte da müsste auch drin stehen, wie die gedrosselt is.
Oder wie finde ich das sonst raus? Gibt ja verschiedene Drosselmethoden
Multiman
01.09.2008, 19:29:58
wenn die werksdrossel noch drinne ist dann steht nicht drinne
meisten steht dann aber GS500E U im schein (des U steht für werksgedrosselt)
Gampo
01.09.2008, 19:32:59
ahja tatsache, steht wirklich GS 500 EU. Hab mich schon gefragt warum EU ^^
Danke für den Hinweis. Und Werksdrossel is auf jeden Fall die mit den anderen Düsen und Anschlägen?
Multiman
01.09.2008, 19:38:23
laut drossel anleitung ist bj 96 über löcher in den schiebern und anderen düsen gedrosselt
kannste hier nachgucken
viewtopic.php?f=74&t=22753 (http://forum.gs-500.de/viewtopic.php?f=74&t=22753)
Gampo
01.09.2008, 19:52:14
achja stimmt. hab ich schonmal gelesen ^^ trotzdem danke :)
gsmattis
18.11.2008, 20:35:59
mein tüver hat gesagt, dass es beim entdrosseln nich so schlimm is wenn mas selber macht weils ja nich auf ne bestimmte leitung ankommt. beim drosseln wärs schwieriger so eingetragen zu bekommen, also nehme ich die getauschten teile mit und er trägts ein
verbali
18.11.2008, 20:56:30
Dann hat dein TüVer keine Ahnung von seinem Job.
Wenn du beim Entdrooseln etwas falsches verbaust stimmen die Abgaswerte nicht und die Betriebserlaubnis ist damit genauso ungültig wie wenn die Leistung nicht stimmt
gsmattis
18.11.2008, 21:00:44
hab ja die anleitung hier ausm forum und mein reparaturbuch müsste morgen oder übermorgen da sein, kann also nix schief gehn^^
obwohl du im grunde recht hast
berndy
19.11.2008, 13:14:32
@verbali dem geht es bestimmt nur um die Feststellung der Höchstleistung. Bei der offenen Version ist es dem TÜV überwiegend egal. Bei einer Drosselung wollen die halt genau wissen, ob der Motor auch richtig gedrosselt ist und welche Teile wie verbaut sind.
Die Abgaswerte sind ja in dem großen Toleranzbereich sowieso nicht richtig aussagekräftig.
acidicX
19.11.2008, 13:38:39
Eigentlich will der TÜVer aber auch die Unterschrift des Meisters sehen der die Änderung so verbaut hat..
@verbali dem geht es bestimmt nur um die Feststellung der Höchstleistung. Bei der offenen Version ist es dem TÜV überwiegend egal. Bei einer Drosselung wollen die halt genau wissen, ob der Motor auch richtig gedrosselt ist und welche Teile wie verbaut sind.
Die Abgaswerte sind ja in dem großen Toleranzbereich sowieso nicht richtig aussagekräftig.
Eine offen eingetragene GS hat auch eine Düsenvorgabe. Ein eigenständiges umbedüsen führt auch zum Erlöschen der BE.
Multiman
20.11.2008, 07:27:43
auf welche kerbe die nadeln sind steht normaler weise auch mit drinne wenn man drosselt und entdrosselt
nur der tüvprüfer hat bei mir extra rausgelassen mit der nadel :mrgreen:
Lass das bloß nicht SWM hören. :mrgreen:
Der weiß das eh schon. ^^
Saugwurmmensch
20.11.2008, 17:39:56
Ich höre ALLES ! :twisted:
Aber die Stellung des Düsennadelclips wird so gut wie nie explizit eingetragen (find ich OK, der Leistungsumrüstungssatz ist schon lang genug :roll: ). Gehört aber trotzdem dazu.
gs4ever
17.01.2009, 12:52:40
Hallo, ich würd meine gs auch gern entdrosseln, hab aber keine lust wieder tüv und straßenverkehramt zu bezahlen.
reicht es nicht, wenn ich die offene leistung bei der versicherung melde und den kleinen grünen männchen erzähle: ich wollte grad zum TÜV fahren... wenn sie mich mal anhalten???
Oder zahl dann die Versicherung nix wenn mal was passiert (auch wenn ich die offene leistung in den versicherungsvertrag schreiben lassen habe???
Dankö
verbali
17.01.2009, 13:10:17
Wenn du die 40 oder 50 € nicht überhast, dann kauf die eine Monatsmarke für den Bus :twisted:
Saugwurmmensch
17.01.2009, 13:14:56
Mit der Aktion erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs mit allen erdenklichen Folgen.
Inestier den Fuffi und sei auf der sicheren Seite.
gs4ever
17.01.2009, 13:19:09
O.K. SWM Danke !!!!!
Kunki84
17.01.2009, 23:09:29
Wie ist das denn mit dem Eintragen, wenn die Maschine abgemeldet ist.
Wollte die Drosselung vor der Zulassung selber einbauen, eine "Prüfbescheinigung für Suzuki-Leistungsumrüstung" habe ich vorliegen. Nach dem Einbau muss ich zum TÜV die Drosselung in den alten entstempelten Fahrzeugschein eintragen lassen. Damit geh ich dann zur Versicherung und hole mir eine Grüne Karte und geh dann zum StVA und freu mich das ich sie endlich angemeldet habe???
Saugwurmmensch
18.01.2009, 11:08:06
Du bekommst vom Prüfer einen extra Zettel über die Abnahme.
In die Papiere kommt das dann erst im Straßenverkehrsamt und da dann entsprechend in deine neuen Papiere.
Abgemeldet wirst du das Problem haben, mit der Maschine zum Graukittel zu kommen.
Bei vielen Werkstätten kann man sich kostenlos (naja, bei mir gibt's immer nen Obulus in die Kaffeekasse) Anhänger borgen.
Aber da bei einer kurzen Probefahrt der Unterschied zur offenen Leistung für nicht_GS_Fahrer schwer zu erkennen ist, wird doch oft auf die Probefahrt verzichtet (zumal man von außen eh nix sieht).
Frag mal bei ein paar Prüfern nach (hingehen, nicht anrufen).
Bin mir ziemlich sicher, dass dir einer die Drosselung abnimmt ohne das du das Motorrad vorführen musst.
Da die Drosselung/Entdrosselung kein §21 ist, kann dir jeder Graukittel der auch HU macht die Drossel eintragen. Und man kann kaum spucken ohne einen solchen zu treffen ;)
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