Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auspuffe mit CH-Zulassung oder: Das IXIL-Problem...
andreasa
23.09.2008, 16:37:15
Erstmal Hallo zusammen! :wink2:
Ich habe mich nach langem, stillem mitlesen dazu entschlossen meinen ersten Thread zu eröffnen.
Ich habe gerade erst die Prüfung erfolgreich gemeistert und wollte mir jetzt was gönnen. Sprich eine neue Auspuffanlage muss her, da mein originaler Pott eh verkratzt ist. Ich habe hier zwar eine IXIL Anlage rumliegen, doch ist diese leider für die Honda CB500 homologiert (laut Verkäufer). Der Vorbesitzer meines Motorrads hatte diese zwar erfolgreich montiert (mit eingebautem Dämpfer), doch die Polizei gab sich mit der Nummer aufm Topf nicht zufrieden und verlangt wie üblich die schriftliche Bestätigung der Zulassung von einem Importeur.
Ich bin nun schon seit einiger Zeit auf der Suche nach einem Auspuff für meine GS500E, welchen ich legal auf Schweizer Strassen fahren darf.
Meine bisherigen Ergebnisse:
-Sito Auspuff bei polo-motorrad.ch
-BSM Anlagen unter bsm-exhausts.ch
-IXIL-Töpfe unter www.grossrieder-import.ch (http://www.grossrieder-import.ch) (nur leider ohne Modell für die GS500E, zumindest online nicht)
01: Kennt jemand von euch vielleicht noch weitere gute (und womöglich günstige) Händler in der Schweiz, welche entsprechende Anlagen anbieten?
02: Haltet ihr es für möglich, dass ich für den IXIL eine schriftliche Zulassung von einem Importeur finde? (wenn jemand da eine Idee hat, an wen man sich da wenden muss, bin ich dankbar...)
03: Was haben die Schweizer GS Fahrer in diesem Forum für Töpfe montiert und wo habt ihr die her?
Beste Grüsse,
aa
Saugwurmmensch
23.09.2008, 16:39:29
Die Sito-Töpfe sind afaik keine Sportendtöpfe sondern nur Austauschschalldmämpfer mit entsprechend originalem Klang.
andreasa
23.09.2008, 16:43:16
Danke der raschen Antwort: Dann fällt der Sito ja schon mal weg...
Saugwurmmensch
23.09.2008, 16:51:49
Was kennzeichnet denn Endtöpfe mit Zulassung für die Schweiz?
Worin sollen die sich von den normalen EU-homologierten Töpfen unterscheiden?
Brauchst du nur Papiere in denen steht, dass der Topf mit der Nummer für dein Motorradmodell zugelassen ist? Die gibt es bei neuen Töpfen ja auf jeden Fall dazu.
andreasa
23.09.2008, 17:17:54
In der Schweiz ist das so eine Sache (detaillierte Infos unter http://www.asa.ch/pdf/de_katalysator.pdf). Zusammengefasst verstehe ich das so, dass der Händler eine Auspuffanlage nur dann als Strassenzugelassen verkaufen kann, wenn für diese eine EG oder ECE Merkblatt vorliegt. Wenn dass der Fall ist muss der Händler eine schriftliche Bestätigung (Als Muster auf der letzten Seite des PDF zu finden) beilegen.
Und eine Einzelabnahme fällt in der Schweiz sowieso ins Wasser, da diese wohl den Zeitwert meines Moppeds überschreiten würde...
Für meinen Fall sehe ich also entweder die Möglichkeit, dass mir irgendein Lieferant (den ich leider noch nicht gefunden habe) eine Bestätigung für den IXIL ausstellt (der von dem Vorbesitzer in Deutschland über Ebucht gekauft wurde). Oder ich kaufe mir einen neuen von einem Schweizer Händler, da ich noch keinen nicht-Schweizer-Händler gefunden habe, welcher mir eine entsprechende Bestätigung mitliefern kann...
Saugwurmmensch
23.09.2008, 17:26:56
Die wollen echt zusätzlich zur EG-BE (die bei den Töpfen dabei ist und auf der vermerkt ist, für welche Maschinen der Topf zugelassen ist) noch der Händler unterschreiben?
Oh man...
Edit:
Das ist etwas unscharf zu Anfang, aber zum Ende hin doch eindeutig:
3.1. Die EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung ist für ein Fahrzeug mit CH-TG/TS gültig, wenn das in
der EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung vermerkte Fahrzeug mit dem CH-Typ identisch ist.
Dies ist erfüllt, wenn alle in der EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung aufgeführten
geräuschrelevanten Fahrzeugteile mit dem CH-Fahrzeugtyp identisch sind.
Geringfügige Abweichungen der Leistung ca. 1-2 kW ohne Drehzahlabweichung sowie
Abweichungen bei allfälligen Hubraumangaben bis zu ca. 10 cm3
sind nicht zu
beanstanden.
Wenn deine Schweizer GS Typ gm51b ist, kannst du sehr viele Töppe fahren. Bei gm51a (Importmodell) ist die Auswahl ein wenig geringer.
Für die gm51b hätte ich noch Töpfe mit EG-BE ;)
verdi
23.09.2008, 17:29:29
notfalls! bestellst du dir in der schweiz einfach irgendwo einen online ... kopierst das gutachten und schickst es zurück ... is zwar nicht die feine art aber wnens nicht anders geht ... natürlich vorrausgesetzt es gibt in der schweiz wie in D das normale 14 tage rückgaberecht für onlinebestellungen
andreasa
23.09.2008, 18:00:16
@swm: dass wäre ja zu toll gewesen: hab die GM51A. Aber Danke trotzdem und vor allem für den Hinweis!
@verbali: das wäre eine Möglichkeit: Normalerweise geht das auch in der Schweiz (was die feine englische Art sowieso unangebracht erscheinen lässt... :) )
Ich glaub ich mach mich jetzt mal auf die Suche nach eine EG-Bestätigung für den IXIL Pott. Sollte ich keine finden ist, wie SWM richtig bemerkt hat, mein Einkaufsgebiet ja doch nicht nur aufs Alpenland eingeschränkt...
Saugwurmmensch
23.09.2008, 18:07:48
Ich kann am Wochenende mal schauen, ob die gm51a nicht auch bei den Papieren dabeisteht.
Beim Laser K1 zB. war das afaik so.
Die Modellunterschiede werden ja durch den Auspuff nicht beeinflusst.
verdi
23.09.2008, 18:08:24
das nehm ich jetzt persönlich ...
andreasa
23.09.2008, 18:10:55
:oops: sorry verdi... ich will dass mal als anfängerfehler deklarieren...
verdi
23.09.2008, 18:12:37
:wink:
andreasa
23.09.2008, 18:15:34
@SWM: Wär nett wenn du nachschauen könntest, ob du was hast. Danke im Voraus!
verbali
23.09.2008, 18:16:04
...aber richtig persönlich :twisted: :twisted:
andreasa
23.09.2008, 18:19:17
:wink2: hallo verbali
moorhuhn
23.09.2008, 18:40:25
Bei IXIL kannst du eigentlich alle Gutachten online runter laden und da sind auch soweit ich das sehe sowohl die GM51A als auch die GM51B aufgeführt.
http://www.ixil.com/HTML/8031.html
Wenn du allerdings einen Topf für eine CB 500 hast, bekommst du da maximal das CB Gutachten. Kannst ja mal die E-Nummern vergleichen.
andreasa
23.09.2008, 19:15:46
Ich werde die Zahlen mal vergleichen und schauen um was für einen Pott es sich hier handelt, danke für den Tipp!
tschulian
01.10.2008, 17:22:23
falls die zahlen net passen kann ma doch auch vor dem ausdrucken nachbessern...
Saugwurmmensch
01.10.2008, 17:24:50
falls die zahlen net passen kann ma doch auch vor dem ausdrucken nachbessern...
Und sich wegen Urkundenfälschung strafbar machen?!
Na das ist ja ein super Tipp :roll: :ab:
btw: hab mir die EG-BEs mal angeschaut...bei den Sebring- und Remusgutachten ist bei mir nur die gm51b aufgelistet.
Das Gutachten für den K1 find ich nichtmehr...
Saugwurmmensch
06.10.2008, 22:05:50
Hab die BE´s für den Laser K1 und BSM Future gefunden:
In beiden steht die gm51a mit drin!
bikerday
16.01.2009, 10:21:08
ich dachte deutschland ist schon schlimm mit sowas aber
da merkt man da gibts nen land da is noch extremer
:roll:
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