Saugwurmmensch
09.03.2009, 22:53:38
Hab grad mal beim BMVBS nachgeschaut:
R-78-Bremsanlagen-fuer-Kraftraeder
5.1.10 Bei Fahrzeugen, bei denen zur Bremskraftübertragung eine Hydraulikflüssigkeit verwendet wird, muss der Hauptzylinder
a) für jede Bremsanlage einen abgedichteten, geschlossenen, getrennten Vorratsbehälter haben;
b) ein Mindestfassungsvermögen der Behälter haben, das dem 1,5fachen der gesamten Flüssigkeitsverdrängung entspricht, die erforderlich ist, damit, ausgehend von der Stellung mit neuen Bremsbelägen, die Stellung mit verschlissenen Bremsbelägen bei einer Bremseineinstellung für den ungünstigsten Fall erreicht werden kann;
und
c) einen Vorratsbehälter haben, bei dem der Flüssigkeitsstand sichtbar ist, so dass der Deckel bei der Überprüfung nicht entfernt zu werden braucht.
R-78-Bremsanlagen-fuer-Kraftraeder
5.1.10 Bei Fahrzeugen, bei denen zur Bremskraftübertragung eine Hydraulikflüssigkeit verwendet wird, muss der Hauptzylinder
a) für jede Bremsanlage einen abgedichteten, geschlossenen, getrennten Vorratsbehälter haben;
b) ein Mindestfassungsvermögen der Behälter haben, das dem 1,5fachen der gesamten Flüssigkeitsverdrängung entspricht, die erforderlich ist, damit, ausgehend von der Stellung mit neuen Bremsbelägen, die Stellung mit verschlissenen Bremsbelägen bei einer Bremseineinstellung für den ungünstigsten Fall erreicht werden kann;
und
c) einen Vorratsbehälter haben, bei dem der Flüssigkeitsstand sichtbar ist, so dass der Deckel bei der Überprüfung nicht entfernt zu werden braucht.