Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausser Betrieb gesetzt...
castigator
20.03.2009, 08:52:50
Hallo Leute,
gerade angemedet im Forum, bin ich hier schon mit meiner ersten dummen Frage...
Also vor 2 Tagen hab ich meine GS gekauft und das sie noch gedrosselt werden muss, war ich heute beim TÜV um das Ding abzumelden. Neu anmelden auf mich geht ja noch nicht, da die Drosselung erst noch eingetragen werden muss.
Also steh ich da und sag den Kollegen vom TÜV worum es geht und los gehts. Ich muss dazu sagen, dass ich noch nie im meinem Leben ein KFZ angemeldet oder sonst was hab...
Gerade will ich dem Verkäufer eine Kopie des Fahrzeugbriefes faxen, damit er weiss dass ich mich an die Vereinbarung im Kaufvertrag gehalten haben und schau mir das Ding genauer an...
Und da habe ich nun einen Stempel auf dem steht:
Das Fahrzeug wurde gemäß §14 FZV
ausser Betrieb gesetzt am 20.03.2009
Landeshauptstadt München...
Gleichzeitig gibt es aber ein Feld.... für Stillegungen und Wiederinbetriebnahme....
Also... was sagt ihr... womit muss ich rechnen, wenn ich das Bike in einer Woche auf mich anmelden will? Oder geht das unproblematisch?
Vielen Dank und viele Grüße
Rudi
bikerday
20.03.2009, 08:59:01
naja is ja klar das fahrzeug außer betrieb genommen wurde,
da ja abgemeldet ist, und den besitzer wechselt,
was auf dich zukommt,
geld für drosselung und eintragung,
geld fürs anmelden,
fürs kennzeichen
und dann versicherung und steuer
Reinki
20.03.2009, 08:59:39
Hallo Leute,
gerade angemedet im Forum, bin ich hier schon mit meiner ersten dummen Frage...
Also vor 2 Tagen hab ich meine GS gekauft und das sie noch gedrosselt werden muss, war ich heute beim TÜV um das Ding abzumelden. Neu anmelden auf mich geht ja noch nicht, da die Drosselung erst noch eingetragen werden muss.
Also steh ich da und sag den Kollegen vom TÜV worum es geht und los gehts. Ich muss dazu sagen, dass ich noch nie im meinem Leben ein KFZ angemeldet oder sonst was hab...
Gerade will ich dem Verkäufer eine Kopie des Fahrzeugbriefes faxen, damit er weiss dass ich mich an die Vereinbarung im Kaufvertrag gehalten haben und schau mir das Ding genauer an...
Und da habe ich nun einen Stempel auf dem steht:
Das Fahrzeug wurde gemäß §14 FZV
ausser Betrieb gesetzt am 20.03.2009
Landeshauptstadt München...
Gleichzeitig gibt es aber ein Feld.... für Stillegungen und Wiederinbetriebnahme....
Also... was sagt ihr... womit muss ich rechnen, wenn ich das Bike in einer Woche auf mich anmelden will? Oder geht das unproblematisch?
Vielen Dank und viele Grüße
Rudi
Verstehe ich nicht ganz, du hast die GS heute stillgelegt und das war dir nicht bewusst?
castigator
20.03.2009, 09:11:25
Danke für die schnellen Antworten...
Die Frage die sich für mich stellte, war ob es einen Unterschied zwischen
- ausser Betieb gesetzt und
- Stillegung
gibt. Da es beide Begrifflichkeiten im Fahrzeugbrief gibt und die Stempel an unterschiedlichen Stellen sind. Im meinem Brief wurde zuletzt auf Seite 6 -1997 eine Stillegung und Wiederinbetriebnahme eingetragen.
Meinen Stempel heute gabs gleich auf der ersten Seite.
Und als "total Ahnungsloser" fallen mir gleich so Dinge ein wie... TüV neu machen... Gutachten für Wiederinbetriebnahme und und und...
Da bin ich eben ein wenig nervös geworden....
Viele Grüße
Rudi
Reinki
20.03.2009, 09:15:14
Danke für die schnellen Antworten...
Die Frage die sich für mich stellte, war ob es einen Unterschied zwischen
- ausser Betieb gesetzt und
- Stillegung
gibt. Da es beide Begrifflichkeiten im Fahrzeugbrief gibt und die Stempel an unterschiedlichen Stellen sind. Im meinem Brief wurde zuletzt auf Seite 6 -1997 eine Stillegung und Wiederinbetriebnahme eingetragen.
Meinen Stempel heute gabs gleich auf der ersten Seite.
Und als "total Ahnungsloser" fallen mir gleich so Dinge ein wie... TüV neu machen... Gutachten für Wiederinbetriebnahme und und und...
Da bin ich eben ein wenig nervös geworden....
Viele Grüße
Rudi
Ich verstehe immer noch nicht warum die die außer Betrieb gesetzt hast und nicht einfach auf dich angemeldet hast...
nö brauchst nix zum wiederanmelden, einfach alle erforderlichen Unterlagen mitnehmen und gut. nach ner gewissen Zeit (2 Jahre oder mehr, sicher bin ich mir nicht) muss Baurat gemacht werden, aber das ist ja bei dir nicht der Fall.
Ich hätte da mal eine Tipp, les dich mal auf der LBV Homepage ein wenig ein :)
Angelo
20.03.2009, 09:15:57
Wußte garnicht das man beim TÜV abmelden kann.
Wenn sie angemeldet war, dannkann man es so machen.
Zum TÜV hinfahren, Drossel eintragen, danach zum Straßenverkehrsamt und Motorrad ummelden.
Reinki
20.03.2009, 09:18:12
Wußte garnicht das man beim TÜV abmelden kann.
Wenn sie angemeldet war, dannkann man es so machen.
Zum TÜV hinfahren, Drossel eintragen, danach zum Straßenverkehrsamt und Motorrad ummelden.
Kann man auch nicht, das macht die Zulassungsstelle. So wie du es vorschlägst hätte er es nicht machen können, da die GS noch nicht gedrosselt ist.
castigator
20.03.2009, 09:26:42
Nochmals danke für die Antworten...
Langsam verstehe ich...
Ich hätte die gleich auf mich ummelden können... unabhängig von dem PS Zahlen. Fahren halt erst wenn die Drosselung eingtragen ist...
Darauf bin ich nicht gekommen... und mein "erfahrener" Kumpel sagt mir was von kurzzeitiger Stilllegung....
Na ja... wieder schlauer... :anbet:
Gerne lese ich mich auf der LBV Homepage ein...nur wo finde ich die.... :-)
Reinki
20.03.2009, 09:30:55
hmm weiss nich wie sowas in München heisst, Landesbetrieb Verkehr gibts nur in Hamburg
Ich meine die Behörde wo du Zulassungen und so machst, die haben bestimmt eine Informationsseite.
Angelo
20.03.2009, 09:36:13
Wußte garnicht das man beim TÜV abmelden kann.
Wenn sie angemeldet war, dannkann man es so machen.
Zum TÜV hinfahren, Drossel eintragen, danach zum Straßenverkehrsamt und Motorrad ummelden.
Kann man auch nicht, das macht die Zulassungsstelle. So wie du es vorschlägst hätte er es nicht machen können, da die GS noch nicht gedrosselt ist.
Hast recht, das habe ich überlesen. Erst einbauen, dann zum TÜV
Reinki
20.03.2009, 09:38:27
Wußte garnicht das man beim TÜV abmelden kann.
Wenn sie angemeldet war, dannkann man es so machen.
Zum TÜV hinfahren, Drossel eintragen, danach zum Straßenverkehrsamt und Motorrad ummelden.
Kann man auch nicht, das macht die Zulassungsstelle. So wie du es vorschlägst hätte er es nicht machen können, da die GS noch nicht gedrosselt ist.
Hast recht, das habe ich überlesen. Erst einbauen, dann zum TÜV
oder zur DEKRA die stellen sich beim Eintragen oft nich so sehr an wie der TÜV :aufsmaul:
Saugwurmmensch
20.03.2009, 10:19:53
Hier im OSten ist die DEKRA schlimmer ;)
Aber die Drosselung kann dir jeder Wald und Wiesen Graukittel abnehmen, der auch HU bei Dosen macht.
Da kann man ja kaum spucken, ohne einen zu treffen ;)
Das mit dem abmelden hättest du dir - wie oben bereits geschrieben wurde - sparen können. Sind ja jedes Mal knapp 11€.
Aber das ist ja noch ein relativ geringes Lehrgeld ;)
Reinki
20.03.2009, 10:21:41
Hier im OSten ist die DEKRA schlimmer ;)
Aber die Drosselung kann dir jeder Wald und Wiesen Graukittel abnehmen, der auch HU bei Dosen macht.
Da kann man ja kaum spucken, ohne einen zu treffen ;)
Das mit dem abmelden hättest du dir - wie oben bereits geschrieben wurde - sparen können. Sind ja jedes Mal knapp 11€.
Aber das ist ja noch ein relativ geringes Lehrgeld ;)
das Problem ist auch nur der TÜV Hanse (TÜV Süd Gruppe) gibt im Hamburger Umland zum Glück auch noch TÜV Nord.
Saugwurmmensch
20.03.2009, 10:39:12
Gibt's bei euch keine Derivate wie KÜS, GTÜ oder FSP?
Hat sich der TÜV dort wohl ein lokales Monopol aufgebaut, he?! :wink:
Reinki
20.03.2009, 10:41:08
DEKRA gibts und die sind saugut, fahre da echt gerne hin :)
GTÜ gibts hier auch. TÜV Nord ist aber auch wirklich ok, nur halt n bisschen Fahrerei. Dann gibts östlich von HH noch nen TÜV der alles einträgt :)
vBulletin® v3.8.9, Copyright ©2000-2025, vBulletin Solutions, Inc.